Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 26.06.2012, 17:15 Uhr

Zwischenbemerkung

Hallo Erzieherin2012,

haben sich Baby und Vater in der Zeit, in der er noch bei Euch wohnte, nicht gesehen/kennengelernt?

Frag ihn doch erst mal, was er für Vorstellungen hat.

Übrigens: die Bezeichnung ''Besuchsrecht'' finde ich höchst problematisch. Lose Bekannte und Verwandte 'besuchen' sich und verschwinden ohne weitere Verpflichtungen.
Anfangs sollte man/frau nicht mehr als 3 Tage zwischen den Umgängen haben und schauen, ob und ab wann das Baby den Papa beim Wiedersehen wiedererkennt. Treffen von 1 Std. reichten da auch.

MfG Richie

 
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