Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von stef79 am 06.07.2009, 9:50 Uhr

Zweitwohnsitz beim Vater

Guten Morgen,

Normalerweise muss das einer von euch beiden machen (wenn ihr beide das Sorgerecht habt). Soweit ich weiß, geht das nur beim Einwohnermeldeamt des Vaters. Allerdings bieten viele Ämter schon einen Onlineservice an, wo Du die Formulare ausfüllen kannst und dann per Post mit Kopie des Personalausweises zurückschicken musst. Du kannst Dich ja mal erkundigen.

Was ich nicht weiß, ist wie sich das mit der Zweitwohnsitzsteuer verhält. Normalerweise gilt die nicht für minderjährige Kinder, aber da bin ich kein Experte. Wenn die Stadt des Vaters keine Zweitwohnsitzsteuer erhebt, ist das Thema sowieso für euch nicht relevant.

LG

 
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