Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von -chOcO- am 30.06.2014, 10:10 Uhr

Wohnung..

Oben schriebst du, das du überlegst deinen Partner 'rauszusetzen' und aus dem Mietvertrag austragen zu lassen. DANN hast du auch vor dem Auszug Anspruch auf Leistungen und auch nur DANN würde das Amt Umzug und Kaution zahlen. Auf was Anderes wollte ich gar nicht raus

 
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