Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Morle 79 am 30.06.2014, 8:53 Uhr

Wohnung..

Ähm... is doch logisch, dass erst ab bzw. zum Auszug Anspruch besteht.. was wird denn hier so falsch verstanden und warum..?? Ich glaub, hier wird mittlerweile aneinander vorbei gesprochen, kann das sein..? *grübl*

 
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