Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 27.07.2012, 15:52 Uhr

wo soll man dadurch vorteile haben?

steuerlich
bei platzvergabe von studienplätzen/ berufsausbildung/schulplatz etc..
beim amt (wenn man den AE-zuschlag als algII-empfängerin erhält)
beim kindergartenbeitrag (bei uns zählt auch das EK des neuen partners)

etc..

 
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