Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von smarty am 18.01.2009, 22:44 Uhr

Wie wird das dazu verdienen angerechnet?

Hallo Ihr Lieben,

ich bin seit kurzem auch ae, weil ich mich von meinem Mann getrennt habe.

Jetzt ist es so, dass der Gute ca. 14.000 € Schulden auf MEINEN Namen gemacht hat, für die er zwar angeblich aufkommen will, für die ich aber bislang keinerlei Bemühungen sehe.

Ich selbst werde zur Zeit von der ARGE unterstützt, unser Sohn ( 17 Monate ) bekommt Kindergeld. Weil ich mich nicht auf sein Wort verlassen kann ( erfahrungsgemäß ), möchte ich gern selbst dafür Sorge tragen, dass die Schulden abgebaut werden. Von den knapp 700 €, die ich bekomme, geht das natürlich nicht. Davon muss ich zwar keine Miete bezahlen, aber die laufenden Kosten sind zu hoch als dass ich davon noch großartig an den Schulden abbauen kann.

Wie ist das, wenn ich nun arbeiten gehe? Zur Zeit bin ich noch komplett Daheim. Das wollte ich eigentlich auch, bis unser Sohn 3 Jahre alt ist und in den KiGa geht, aber die jetzige Situation scheint ja ein Umdenken zu erfordern.

Ich hatte an einen 400 € Job gedacht. Bleibt mir davon etwas übrig? Wie viel rechnet die ARGE an? Ich habe irgendwo mal gehört, dass bei einem 400 € Job 100 € übrig bleiben und 300 € mit dem Geld verrechnet werden, was die ARGE zahlt. Stimmt das? Das würde mir schon ordentlich weiterhelfen.

Oder was habt Ihr für Ideen?

Liebe grüße, Manuela

 
4 Antworten:

Re: Taaataaataaaaaaaaaaaaaaa!

Antwort von LoveMum am 18.01.2009, 22:50 Uhr

Mein Auftritt, wie immer

100€ sind anrechnungsfrei, vom Rest darfst du nochmal 20% behalten. Das heißt: Bei einem Verdienst von 400€ bleiben dir 160€

LG Heike

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Re: Wie wird das dazu verdienen angerechnet?

Antwort von Lena_1977 am 18.01.2009, 22:55 Uhr

Hallo Manuela,

so ein Mist - 14.000 € ist ne Menge Geld.

Der 1. Schritt wäre für mich nach einer Kinderbetreuung zu suchen - gerade als arbeitswillige AE hat man ganz gute Chancen. Oft wird der Kiga-Platz dann auch noch gefördert oder ganz übernommen - bei Jugendamt/Arge nachfragen - die zahlen oft lieber die 300 € für den Platz als den Vollen H4 Satz.

Was hast du gelernt/gearbeitet ? Könntest du dir vorstellen z.B. 20 Std./Woche z.B. 4 x 5 Stunden zu arbeiten - das würde dir immerhin dein halbes Bruttogehalt einbringen und das ist mit etwas Glück mehr als die 700 € Arge und 100 € Zuverdienst.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner

Kannst ihm irgendwas als Gegen wert z.B. ein Auto abschwatzen ???

Liebe Grüße
Lena

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Re: Wie wird das dazu verdienen angerechnet?

Antwort von smarty am 18.01.2009, 23:02 Uhr

Hallo Lena,

jup, 14.000 € sind eine Stange Geld. Leider ist das nur die Spitze des Eisberges. Zudem hat er gute 10.000 € von mir durchgebracht.

Vollzeit arbeiten gehen wird sicherlich nichts. Zumindest nicht in meinem eigentlichen Beruf. Ich bin Diätassistentin und die Schichten sind festgesetzt. Entweder von 6 - 14 h oder von 8 - 16 h. Um 6 h kann ich nicht anfangen, da ich eher ländlich wohne und es hier keine Krippenplätze gibt die so früh öffnen. Um 8 h würde auch schon knapp. Halbe Tage kann ich nicht arbeiten. Die Patienten bestehen darauf Frühstück UND Mittagessen zu bekommen Wobei jetzt noch das Glück besteht, dass abends keine Diätassistentin anwesend sein muss.

Auf 400 € Basis wäre nicht schlecht. Da könnte ich meine ma hin und wieder als babysitter einspannen. Das wären ja dann gute 6 Tage / Monat, evtl. 7. Ich muss das alles aber erstmal mit meiner Chefin besprechen.

Wobei 160 € / Monat mehr ja schon echt klasse wären.

Einen Gegenwert bekomme ich von ihm übrigens nicht. Er ist bereit die Schulden zu zahlen. Das schon. Ist aber zur zeit sehr klamm und da werde ich auch wohl noch ein paar Monate vorstrecken müssen. Wenn denn überhaupt was von ihm kommen wird...

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Re: Wie wird das dazu verdienen angerechnet?

Antwort von Heike-füsch am 19.01.2009, 10:25 Uhr

Hallo Manuela,

mein Ex (der zum Glück nicht er KV ist) hatte auch Schulden und ich habe ihm ausgeholfen, er hat gesagt er zahlt es zurück (mann war ich blöd!) es waren irgenwas um die 10.000 - er zahlt sehr sproadisch,

was mir aber eine große Hilfe ist und war, der Tip meiner ANwältin damals
( Scheidung ) ihn ein Schuldanerkenntnis unterschreiben zu lassen mit datum und Zinssatz, das hat er - wenn auch widerwillig - gemacht.

Ich fand das damals auch erstmal übertrieben, bin jetzt froh ihm das - wie soll ich sagen naja vor dei Nase halten zu können.

Ein SChulanerkenntnis-schreiben wäre auch die Grundlage - falls er sich ganz auf die "Hinterbeine" stellt, einen Titel zu erwirken....und dann muss er - wenn er Geld hat!

Wo sind denn die Schulden, also wer sind die Gläubiger?
Evt. Schuldnerberatung?
neben Arbeitssuche?
es entstehen ja wahrscheinlich auch Zinsen?

kannst mir auch ne PN schicken, kenn mich mit Schuldnerberatung aus.

LG Heike

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