Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Birgit22 am 25.05.2011, 13:55 Uhr

Wie lange soll ich warten

Ich habe am Sonntagfrüh den Vater per mail angeschrieben.
1. Ich habe ihn aufgefordert mir nun endlich den erhöhten Unterhalt zu überweisen ( fällig seit November, Schreiben dazu hat er im Juli vom Jugendamt bekommen).
2. Ich habe ihm mitgeteilt, dass wir im Juli in den Urlaub fliegen. Dazu brauche ich einen Personalausweiss für J. Persönliches Erscheinen auf der Gemeinde von beiden Elternteilen ist Pflicht ( für die Unterschrift). Ich habe ihn also gebeten mir mitzuteilen, wann es ihm passen würde, die Gemeinde hat nur Mittwochs am späten Nachmittag geöffnet.
3. Ich habe ihm die kommenden Konzerttermine mitgeteilt, weil er in einer mail vor einigen Monaten anmerkte, sich das auch mal live anschauen zu wollen, dazu den Link der Orchesterseit, um selbst hin und wieder mal reinschauen zu können. Da seine Mutter auch Interesse bekundete, hab ich vorgeschlagen sich kurzzuschliessen. So komme dann auch ich um Small Talk herum.

So, bislang keine Reaktion, hab ich auch so erwartet.
Er betreibt auch gerne Küchentischpsychologie, und fährt jetzt die Tour, warten lassen.......und nicht reagieren. Erst mal.

Was mach ich jetzt als nächstes ? Und wann ?
Ich werde die mail wohl ausdrucken, und nochmal als Einschreiben wegschicken.
Wieviel Zeit soll ich verstreichen lassen ?
Die Sache mit dem Perso sorgt mich etwas weil ich, wenn er nicht reagiert, mich drum kümmern müsste, die Unterschrift richterlich ersetzen zu lassen.
Bearbeitung vom Perso dauert ja auch etwas.

LG
Birgit

 
13 Antworten:

Re: Wie lange soll ich warten

Antwort von shortie am 25.05.2011, 15:00 Uhr

Hallo,

teilweise kann man die Pässe und Ausweise auch alleine erlangen. Kommt drauf an, wie knackig du bist! ;)

Wenn du den das knallhart als Aufgabe der täglichen Fürsorge deklarierst?
Ich bin nicht so tough und habe es noch nicht versucht. Aber manche marschieren da einfach alleine hin und kriegen trotzdem Ausweise und Pässe für ihre Kinder.

Ich hatte das versucht, aber es hieß dann: "Und hier der Vater, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind, sonst bringen Sie uns den Nachweis, dass sie ASR haben!" :)

Ich warte auch auf eine Unterschrift! :))

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Re: Wie lange soll ich warten

Antwort von Birgit22 am 25.05.2011, 15:17 Uhr

No way !
Als ich meinen Ausweiss beantragt habe wurde mir das genauso dort mitgeteilt, und so steht es auch auf der Internetseite.
Entweder beide Elternteile erscheinen zusammen, oder man hat das alleinige Sorgerecht, und kann das auch belegen durch entsprechendes Dokument.
Beim Reisepass vor einigen Jahren waren sie noch kulant, und es genügte eine schriftliche Erklärung zur Einwilligung per Fax vom Vater.
Diesmal wollen sie das persönliche Erscheinen.

Nun denn....

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Re: Wie lange soll ich warten

Antwort von shinead am 25.05.2011, 16:25 Uhr

Du wartest immer noch auf die korrekte Zahlung des Unterhalts? Seit November. Sorry, aber da würde ich als Mann auch auf Zeit spielen. Wenn das Schreiben bzgl. des Unterhalts vom JA kam, dann gebe denen Bescheid, dass Du immer noch auf die Angleichung wartest. Die werden alles weitere regeln.
Normalerweise übernehmen die auch die Kommunikation bzgl. des Ausweises. Wenn es hart auf hart kommt, muss die Unterschrift ersetzt werden.

Das mit dem persönlichen Erscheinen ist m.E. nicht "normal". Was, wenn der KV im Ausland weilt???

Sprich mit dem Jugendamt und das zeitnah. Ruf am besten gleich an und mache einen Termin.

Die E-Mail brauchst Du nicht per Einschreiben zu schicken. Wirf sie unter Zeugen ein, am besten ohne Umschlag,so dass der Zeuge sich noch einmal versichern kann, was drin steht. Oder du lässt das JA für Dich arbeiten. Die können so schöne gelbe Umschläge verschicken...

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Re: Wie lange soll ich warten

Antwort von Terkey235 am 25.05.2011, 16:35 Uhr

Persönliches Erscheinen beider Elternteile? Das ist ja lächerlich! Und dann haben die nur einmal wöchentlich geöffnet? Frechheit! Meine Kinder würden nie Ausweise bekommen, wenn das hier so wäre. Eine Unterschrift zu bekommen ist ja oft schon schwer genug, aber dass beide dort auflaufen sollen ist doch selbst bei verheirateten Eltern kaum möglich. Sollen die sich dann ggf. beide frei nehmen? Was ist, wenn der andere Elternteil nicht mehr im Ort wohnt? Lassen die den dann einfliegen? Oh je...

Warte noch ein wenig ab und lass ihn seine Spielchen spielen. Die Idee mit dem Einschreiben finde ich gut. Kauf dir "Die Kunst des Krieges", dann bist du auf der sicheren Seite ; )

LG und viel Erfolg, terkey

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Einschreiben

Antwort von shortie am 25.05.2011, 18:02 Uhr

kommen auch ungeöffnet zurück, das bringt GAR NICHTS, im Zweifel.
Willste meine?? ;)

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Re: Einschreiben

Antwort von shinead am 25.05.2011, 18:28 Uhr

Oder es war angeblich kein Brief drin...

Einschreiben ist rausgeschmissenes Geld.

Mit Rückschein muss er nicht annehmen und beim Übergabe-Einschreiben hast Du keinen Beleg über den Inhalt...

Lass das JA ran...

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Re: Einschreiben

Antwort von Birgit22 am 25.05.2011, 19:40 Uhr

Es gibt Einwurf-Einschreiben, die gelten als zugestellt.
Und ja, unsere Gemeinde verlangt das tatsächlich so !
Die ist im übrigen täglich geöffnet, aber nur einmal wöchentlich am späten Nachmittag, wo auch ich nur hin kann.
Und das zuständige Jugendamt......Seit der nette SB krank ist..........tut mir leid, da sitzen nur Vollpfosten !

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die sache mit dem perso geht verdammt schnell

Antwort von 32+4 am 25.05.2011, 19:44 Uhr

übers gericht im zweifel

da würde ich dann auch nicht lange fackeln, wenn nichts anderes möglich war

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Re: Einschreiben

Antwort von shortie am 25.05.2011, 19:44 Uhr

Ja, ABER: Ist doch egal, er kann dann ja noch behaupten, du in deiner "Überlastung" o.ä. hättest versehentlich alte Werbung reingestopft.

Könntest du hinfahren und ihn unterschreiben lassen?
Oder informieren?

Frag mich nicht, wie blöd das ist. Mir geht´s gerade dermaßen schlecht, weil u.a. auch das nicht funktioniert, aber auch gerade ganz viel anderes. Fast alles.
Da bringt einen schon das vergeudete Porto für das Einschreiben und die verlorene Zeit zum Heulen!
:(

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Re: Einschreiben

Antwort von Birgit22 am 25.05.2011, 19:50 Uhr

Ich werf doch das Einschreiben nicht selbst bei ihm ein, sondern der zuständige Zusteller.
Kann man im Internet nachverfolgen, und gilt dann auch als zugestellt.
Da ich selbst mein halbes Leben beim gelben Riesen verbracht habe, weiss ich DAS ziemlich sicher.

Und nein, ich bekomme das Formular nicht zum Unterschreiben von der Gemeinde, um dann zu ihm zu fahren, für die Unterschrift.
Auch wenn es unglaublich klinngt.
Die Anwesenheit beider Elternteile MIT Kind wird verlangt.
Soll ich Dir den Link der Gemeinde schicken ?

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Re: die sache mit dem perso geht verdammt schnell

Antwort von Terkey235 am 25.05.2011, 20:29 Uhr

Ich glaube dir gerne, dass eure Gemeinde so bescheuert ist und ei Anwesenheit verlangt. Du hast mein Mitgefühl, das ist großer Mist. Wenn sich gar nichts rührt, schalte die zuständigen Stellen ein und lasse die Unterschrift ersetzen.

LG terkey

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Re: Einschreiben

Antwort von shortie am 25.05.2011, 21:24 Uhr

Jo, zugestellt schon.
Aber er kann behaupten, es wäre leer gewesen oder was anderes wäre drin gewesen.

Ich mache das Rückschein-Ding wohl nimmer, überhaupt Einschreiben.
Wer nicht will, der behauptet immer das Gegenteil oder nimmt es gar nicht an.

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P.S. Re: Einschreiben

Antwort von shortie am 25.05.2011, 21:28 Uhr

Meiner hat behauptet, im Briefkasten hätte kein Benachrichtigungsschein gelegen.
Bei einem Einwurfeinschreiben würde er das gleiche behaupten. Vielparteienwohnhaus, da kann schon mal was wegkommen. ...

Er will halt nicht mitmachen, der meinige.

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