Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lena_1977 am 13.07.2013, 13:37 Uhr

wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?

Wenn er arbeitslos ist, sinkt nicht nur sein Einkommen - in diesem Fall ALG I, sondern auch sein Selbstbehalt von 1000 auf 700/800 Euro und da er wahrscheinlich eh ein Mangelfall ist - denn es müßten über 300 Euro pro Kind sein, werden seine bereinigten Abzüge besonders geprüft.

Wenn er ab August wieder einen Job hat, lohnt sich keine Abänderungsklage bzw. dieser würde nicht stattgegeben, da es sich um einen kurzen Zeitraum handelt.

Ggfls, kann er aufstockendes ALG II beantragen, da werden seine Unterhaltstitel dann mit berücksichtigt und diese erhöhen seinen Bedarf.

 
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