Geschrieben von andrea_m am 13.07.2013, 10:05 Uhr |
wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
folgende Situation:
Ein Mann, Alter 40 Jahre hat 4 Kinder im Alter von 15, 14, 12 und ca. 5 Jahren von drei verschiedenen Frauen. Also 1x1 1x2 und 1x1 Kind. Er lebt mit keinen der Frauen zusammen und muss für alle 4 Kinder Alimente zahlen.
Das sind für die zwei mittleren schon mal 600€ und für die zwei anderen schätzungsweise nochmal ca. 300€.
Die Alimente zahlt er seit fast 10 Jahren regelmäßig. Nun ist er arbeitslos und beantragt weniger zahlen zu müssen bei vermutlich all seinen Kindern, da er weniger Arbeitslosengeld bekommt. Die Firma ist scheinbar in Konkurs gegangen und er bekommt voraussichtlich erst ab August wieder eine Arbeit.
Das Jugendamt erklärt der Kindesmutter den Sachverhalt (naja, nur Arbeitslosigkeit nicht das Arbeit in Aussicht ist) fragt sie ob sie damit einverstanden ist das dieser Antrag nicht stattgegeben werden soll, also alles beim alten bleibt. Kindesmutter bejaht dies.
So jetzt schreibt das Jugendamt dem KV das er weiterhin volle höhe bezahlen soll, denn das mit der Arbeitslosigkeit geht ja gar nicht und er hätte sich halt während er noch arbeit gehabt hat etwas aus die Seite legen müssen....
Hmm ich weiß ja nicht was er so verdient hat, aber ich weiß das er sicher min. 900€ Alimente zu zahlen hatte. Kann mir nicht vorstellen das es da so einfach wäre etwas zur Seite zu legen. Angenommen er hatte 2000€ netto, kann man da noch verlangen sich für soetwas etwas auf die seite zu legen?
ist das nicht irgendwie unmenschlich?
lg
Re: wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
Antwort von taram am 13.07.2013, 10:19 Uhr
Der Vater soll beim Gericht eine Abänderungsklage einreichen.
Tja, so manche Äußerungen des JA sind haarsträubend - 6-jähriges Kind soll 400 km weit entfernt zum hochgradig alkohlkranken Vater und sich von dem vollquatschen lassen (wer Alkis kennt....) Originalton der JA-Mitarbeiterin:
Das steckt die Kleine schon weg
Ich hatte diese Person als Sachbearbeiterin - dieser Satz wird mir ewig in Erinnerung bleiben
Re: wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
Antwort von Lena_1977 am 13.07.2013, 13:37 Uhr
Wenn er arbeitslos ist, sinkt nicht nur sein Einkommen - in diesem Fall ALG I, sondern auch sein Selbstbehalt von 1000 auf 700/800 Euro und da er wahrscheinlich eh ein Mangelfall ist - denn es müßten über 300 Euro pro Kind sein, werden seine bereinigten Abzüge besonders geprüft.
Wenn er ab August wieder einen Job hat, lohnt sich keine Abänderungsklage bzw. dieser würde nicht stattgegeben, da es sich um einen kurzen Zeitraum handelt.
Ggfls, kann er aufstockendes ALG II beantragen, da werden seine Unterhaltstitel dann mit berücksichtigt und diese erhöhen seinen Bedarf.
Re: wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
Antwort von zwergdackel89 am 13.07.2013, 13:52 Uhr
er darf durch zahlung des unterhaltes nicht gezwungen sein h4 zu beantragen, damit hat sich das thema eh erledigt. anwalt nehmen und festhalten lassen. bekommt er ohnehin auf beihilfe
Re: wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
Antwort von andrea_m am 13.07.2013, 15:31 Uhr
Hmmm ich weiß gar nicht wie das bei uns in ö läuft, alg1 und 2 sowie h4 gibt es hier ja nicht...
Viel interessanter wäre zu wissen ob es gerechtfertigt ist bei einen angenommen gehalt von 2000€ netto verlangen zu können das sich mann für solche fälle etwas auf die seite legen muss. Hmmmm, andererseits mutter muss ja auch, bzw. sollte...
Lg
Re: wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
Antwort von mf4 am 13.07.2013, 15:38 Uhr
Kommt drauf an wo er wohnt wegen der Miete aber 1 Person allein kann bei geringer Miete vom Selbstbehalt auch was zurückgeben. Muss man ja immer können (auch von H4) denn es gibt doch immer unvorhersehbare Kosten.
Re: wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
Antwort von Sternenschnuppe am 13.07.2013, 17:58 Uhr
Mein Mann hatte das als er vor ein paar Jahren mal 6 Monate arbeitslos war.
Da wollte er den Titel abändern, sie sagten 6 Monate muss er überbrücken können.
Er weiß dass er zwei Kinder hat, unterhaltspflichtig ist, da muss er Rücklagen bilden.
Zum Glück halfen seine Eltern ihm aus und er fand recht schnell eine neue Anstellung.
Re: wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
Antwort von Mama.mia am 13.07.2013, 23:02 Uhr
Also, mein Mann (damals waren wir aber noch nicht verheiratet) hat vor mehreren Jahren mal für drei Monate Arbeitslosen (Ö) bezogen, und von seinen monatlich 980,- Arbeitslosengeld weiterhin die vollen 800,- Alimente zahlen müssen.
Zitate des Rechtspflegers bei Gericht
"für solche Fälle hätten Sie sich was auf die Seite legen müssen"
Und weiters
"Herr **, Sie brauchen keine Wohnung, Sie brauchen kein Auto, Hauptsache, Sie zahlen Ihre Alimente"
Re: wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
Antwort von nane973 am 13.07.2013, 23:52 Uhr
Bei vorhandenem Titel läuft der nicht gezahlte unterhalt auf und kann später bei Aufnahme einer erneuten Tätigkeit gepfändet werden. Im Bekanntenkreis ist eine Abänderung aus Hartz IV heraus nicht möglich. Sein Titel läuft seit mehreren Jahren beim Jugendamt auf. Inzwischen 20.000 euro. Da hofft man inzwischen auf den Erbfall, was ihm dann gepfändet werden könnte.
Begründung ist, das er eine erhöhte Obligenheitspflicht hat und dafür zu Sorgen hat, den Unterhalt beibringen zu können.
mama.mia
Antwort von andrea_m am 14.07.2013, 11:33 Uhr
Das mit Auto und Wohnung ist aber nicht ernsthaft so drinnen gestanden? :-O
Lg
Re: mama.mia
Antwort von Mama.mia am 14.07.2013, 21:58 Uhr
Nein, nein das wurde nicht wo reingeschrieben, sondern ihm bei einem Termin vom Rechtspfleger direkt so ins Gesicht gesagt
Bei uns in Ö ist es so, das für die UH-Berechnung das Jahreseinkommen des vorherigen Jahres gerechnet wird.
Er hätte also im Jahr darauf eine Herabsetzung beantragen können, da er ja etwa drei Monate wenig verdient hat.
Was er aber nicht wollte, da er ja in dem Jahr keine 'Not' mehr hatte
Re: wie findet ihr folgende aussage des jugendamtes?
Antwort von Flitschy am 27.12.2018, 21:36 Uhr
Das ist typisch JA
Bin jetzt alleinerziehend geworden aber dennoch unterhaltspflichtig für 2 andere Kinder.
K1 394€(incl. Abtragung)
K2 289€
Gehalt ca 2200€/netto vorher
Hatte auch vorab angefragt wegen einer Herabsetzung bzw. Aussetzung der Unterhaltszahlungen. Da ich ja "nur" noch
Elterngeld und Kindergeld beziehen werde in den nächsten 14 Monaten.
Kulant wie diese Behörde ist würde mir eine Zahlung von
379 € bei K1 vorgeschlagen
Laut meiner Exeltabelle(alle Ein/Ausgänge)
Habe ich ein Minus von ca 180€
Aber NICHTS im Kühlschrank oder Tank
Findet den Fehler?!?
Aber da werde ich noch nachhaken ob die noch richtig ticken!!!