Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 27.02.2015, 7:23 Uhr

Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ...

ist es sein zweites Kind und er ist gemäß DDT eingestuft? Dann wird sich (außer im Mangelfall) nichts ändern.

Ist es sein drittes Kind, kann er die Herabsetzung des Unterhalts auf die nächst geringere Stufe beantragen.

Existiert ein Titel? Dieser ist gültig so lange er nicht durch einen neuen ersetzt wurde.

 
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