Für alleinerziehende Eltern

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von Nurit  am 27.02.2015, 6:50 Uhr

Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ...

Das neue Kind ist gleichrangig unterhaltsberechtigt, die Partnerin nachrangig nach den Kindern. Das hat nur Auswirkungen, wenn eine Mangelfallberechnung gemacht werden muss; also ein Einkommen, was zu gering ist, um alle Unterhaltsansprüche vollständig zu bedienen, vorhanden ist. Dann wird wahrscheinlich in der o.g. Reihenfolge aufgeteilt.

 
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