von Nurit am 27.02.2015, 6:50 Uhr |
Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ...
Das neue Kind ist gleichrangig unterhaltsberechtigt, die Partnerin nachrangig nach den Kindern. Das hat nur Auswirkungen, wenn eine Mangelfallberechnung gemacht werden muss; also ein Einkommen, was zu gering ist, um alle Unterhaltsansprüche vollständig zu bedienen, vorhanden ist. Dann wird wahrscheinlich in der o.g. Reihenfolge aufgeteilt.
- Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - RINA0209 26.02.15, 22:17
- Re: Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - Pamo 27.02.15, 6:38
- Re: Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - Nurit 27.02.15, 6:50
- Re: Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - shinead 27.02.15, 7:23
- Re: Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - RINA0209 27.02.15, 8:35
- Re: Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - Pamo 27.02.15, 8:37
- Re: Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - RINA0209 27.02.15, 14:38
- Wie habt Ihr das berechnet? - desireekk 27.02.15, 15:01
- Re: Wie habt Ihr das berechnet? - RINA0209 28.02.15, 11:08
- Wie habt Ihr das berechnet? - desireekk 27.02.15, 15:01
- Re: Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - RINA0209 27.02.15, 14:38
- Re: Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - Pamo 27.02.15, 8:37
- Re: Wie ändert sich der Unterhaltsanspruch. ... - Pamo 27.02.15, 6:38
Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?
Umfrage
Umfrage
Umfrage
Kind krank - kann der kindsvater in österreich auch krankheitstage nehmen?
Allein mit Kind (4) in den Urlaub
Kinderfreibetrag bei Todesfall
Umgang Neugeborene
Boah......ich könnte kotzen.Nix AE!"