Geschrieben von shinead am 13.04.2015, 10:37 Uhr |
Widerspruch über RA veranlassen
Wenn der KV den Antrag stellt, lass' bitte einen Rechtsanwalt den Widerspruch verfassen.
Über das Amtsgericht sollte Dir ein Beratungsschein ausgestellt werden, mit dem Du für geringes Geld einen Rechtsanwalt beauftragen kannst. Verlass' Dich hier bitte NICHT auf das Jugendamt, sondern nimm es in die eigenen Hände!
- Sorgerecht nicht anerkennen -und dann? - plymouth 12.04.15, 22:10
- Re: Sorgerecht nicht anerkennen -und dann? - mf4 12.04.15, 22:23
- Re: Sorgerecht nicht anerkennen -und dann? - sara31 12.04.15, 23:06
- Re: Sorgerecht nicht anerkennen -und dann? - desireekk 13.04.15, 2:28
- klar kann sie wiedersprechen.....aber.... - Limayaya 13.04.15, 10:31
- Widerspruch über RA veranlassen - shinead 13.04.15, 10:37
- Re: Sorgerecht nicht anerkennen -und dann? - plymouth 13.04.15, 22:33
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