Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 13.04.2015, 10:37 Uhr

Widerspruch über RA veranlassen

Wenn der KV den Antrag stellt, lass' bitte einen Rechtsanwalt den Widerspruch verfassen.

Über das Amtsgericht sollte Dir ein Beratungsschein ausgestellt werden, mit dem Du für geringes Geld einen Rechtsanwalt beauftragen kannst. Verlass' Dich hier bitte NICHT auf das Jugendamt, sondern nimm es in die eigenen Hände!

 
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