Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von caja am 23.04.2008, 10:51 Uhr

Wer kann uns weiterhelfen ?

schau mal hier:

Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html

demnach währen es über 100m2x.
71 erscheint auch mir ein bischen wenig, das ist ja meist eine 3zimmer wohnung.
lg caja

 
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