Wie groß darf in SH eine Wohnung für 5 Personen ( AE & 4 Kids )sein ? Bei Alg2 ! Telefonische Auskunft der ARGE war 71 m2 , aber das scheint mir doch etwas wenig .Danke für eure Antworten Annette
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 10:22
Forum Alleinerziehend, na und?
Wie groß darf in SH eine Wohnung für 5 Personen ( AE & 4 Kids )sein ? Bei Alg2 ! Telefonische Auskunft der ARGE war 71 m2 , aber das scheint mir doch etwas wenig .Danke für eure Antworten Annette
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 10:22
schau mal hier: Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße. http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html demnach währen es über 100m2x. 71 erscheint auch mir ein bischen wenig, das ist ja meist eine 3zimmer wohnung. lg caja
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 10:51
... solche allgemein gehaltenen RAtgeber taugen ABSOLUT NICHTS! Da Mietübernahme bach wie vor eine kommunale Leistung ist, hat das auch jede gemeinde für sich anders geregelt. Deshalb: Das einzige, was hilft, ist der Ganz zum zuständigen Amt! Nicht telefonieren, HINGEHEN! 71qm für 5 Personen ist nonsens, das muß ein Miß´verständnis sein, aber wie groß konkret und wie teuer, mußt Du selbst erfragen. Internetseiten und Ratgeber, die allgemeingültig irgendwelche Wohnungsgrößen und/oder Mietobergrenzen angeben, sind zutiefst unseriös, wer sich darauf verläßt, ist verlassen. Ralph/Snoopy
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 11:30
Na dann lass dich halt direkt zum Teamleiter verbinden. Viel Glück Semiha
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 11:44
Sicher kannst du in dem Fall anrufen. Aber auch verständlich, dass man das wirklich nicht pauschal sagen kann! JEDES BL hat andere Richtlinien, ist doch auch klar, überall verschiedene Lebenshaltungskosten usw.
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 12:20
Hallo, nein, eben auch nicht jedes BL = Bundesland, sondern jeder Kreis, jeder Ort etc. hat seine eigenen Richtlinien. Emden hat andere als Göttingen, Hannover wieder andere als Jesteburg und Hameln, Oldenburg wieder andere als Cuxhaven, und Leer wieder anders als Bad Bevensen, Hildesheim, Salzgitter oder Wolfsburg (alle Ortschaften befinden sich aber im Bundesland Niedersachsen!). Ich schreibe deshalb immer KOMMUNE, nicht Bundesland. :-) Liebe Grüße Ralph/Snoopy
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 13:41
ich weiß, aber weißte was???? "Kommune" ist mir nicht eingefallen! Ehrlich. Ich wußte, dass es da noch was "unter den BL" gibt, aber das fiel mir echt nicht ein. DANKE:-)
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 14:06
Guck doch mal hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ In Hamburg ist es so, dass man zu dritt 75 m² haben darf bei angemessenem Preis. LG Christine
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 12:55
Ich hab doch Ralph nicht angegriffen . Seine Aussage ist o.k. Schließlich kennt er meine besch... Lebenssituation nicht
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 15:38
SCHWAMM DRÜBER :-) Hoffe, du findest bald eine Lösung :-)
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 15:40
vielleicht schnalle ich mir Geister auf den Rücken und fahr los. Führeschein hab ich ja leider nicht ; dann wäre das Leben wohl zu einfach für mich . grins frech
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 15:49
ruf einfach mal an beim amt. meist wissen auch die wohnungsgesellschaften vor ort die sätze - zumindest in berlin. bist ja sicher nicht die erste die sich danach richten muß. lg caja
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 20:22