Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Beatrice75 am 16.05.2008, 22:16 Uhr

Was würdet ihr tun-oje sehr lang

Hallo,

das ist ja eine wirklich schwierige Situation. In jedem Fall sollte laut Gesetz das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Einer Bekannten wurde von einer befreundetetn Sozialarbeiterin (mit Erfahrung im Jugendamt) geraten, alles zu dokumentieren und möglichst von einer neutralen Stelle festhalten zu lassen, was gegen das Kindeswohl ist. (z. B. Orangen trotz bescheinigter Allergie, kann man ja vom Kinderarzt bestätigen lassen oder sogar beim Jugendamt vorsprechen, ob sie eine Idee haben, wie der Vater trotz mehrmaligem eigenen Versuch, über die Auswirkungen von Orangen aus Euren Sohn informiert werden kann - schon ist der Vorfall in den Akten)

Mein Exmann ist auch Ausländer und als ich beim Scheidungstermin erfuhr, dass wir das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, wurde mir etwas mulmig. Der Anwalt meine Exmannes meinte lapidar, ich sollte einfach keinen Ausweis mitgeben, wenn er den Vater besucht und auf die Zeichen eines evtl. Verlassen des Landes achten. (Da war ich echt geschockt und fragte mich, in welcher Welt dieser Anwalt eigentlich lebt. Ein neuer Pass wäre die leichteste Übung und wie soll ich bei 400km Entfernung irgendwelche Zeichen erkennen.) Sollte ich aber etwas bemerken, so soll ich das Jugendamt umgehend informieren.

Ich kann mir vorstellen, dass Du in einer Beratungsstelle wie profamilia einen Tip bekommen könntest, wie Du das Kindeswohl durchsetzen kannst. Das Kindeswohl im Auge zu behalten, hat ja nichts damit zu tun, den Vater madig zu machen.

Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und Erfolg.

Liebe Grüße
Beatrice

 
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