Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 25.11.2009, 12:38 Uhr

Was meisnt Du genau?

Wenn Du meinst, daß die Arge, unabhängig von Deiner allgemeinen finanziellen Situation, für Deinen Ex finanziell eintritt, dann nein.
Kommst Du durch den Ausfall des Unterhalts sozialhilferechtlich in eine Notlage, hast also zu wenig, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dann ja.

Die Gleichung "... und zahlt mein Ex nicht, zahlt in jedem Fall die Arge..." geht jedenfalls nicht zwangsläufig auf.

Dazu bitte etwas mehr Input!

Ralph/Snoopy

 
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