Alleinerziehend, na und?

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weiss jemand ob arge ehegattenunterhalt zahlt, wenn ex nix zahlt

Thema: weiss jemand ob arge ehegattenunterhalt zahlt, wenn ex nix zahlt

hat jemand erfahrungen? hab da ein paar fragen.gerne über pn. lg

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 12:08



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Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 12:25



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Hi, das ist nicht Dein Ernst, oder etwa doch ?? Warum sollte die Allgemeinheit zahlen, nur weil er es nicht tu ? Dafür gibt es dann Harz4 oder was auch immer, tja, auch die Allgemeinheit, ist schon klar. Wie wäre es mit Arbeiten ? LG #D.

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 12:30



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Eben...indirekt tut die ARGE das dann ja...aber in erster Linie hat man doch die Pflicht, das selbst durchzusetzen...wozu gibt es die Beratungsscheine und PKH? Wieso zahlt er nicht? lg heike

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 12:35



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Natürlich nur, wenn man sonst nicht genug zum Leben hat...

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 12:40



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Wenn Du meinst, daß die Arge, unabhängig von Deiner allgemeinen finanziellen Situation, für Deinen Ex finanziell eintritt, dann nein. Kommst Du durch den Ausfall des Unterhalts sozialhilferechtlich in eine Notlage, hast also zu wenig, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dann ja. Die Gleichung "... und zahlt mein Ex nicht, zahlt in jedem Fall die Arge..." geht jedenfalls nicht zwangsläufig auf. Dazu bitte etwas mehr Input! Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 12:38



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frag mich nur wann, wie wo. deshalb war die frage ob es sowas gibt

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 12:52



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Hast Du denn in der fraglichen Zeit ALG2 bekommen? Im Grunde kann das so schon sein. Wenn Dein Ex grundsätzlich dazu verpflichtet gewesen wäre, Dir Unterhalt zu zahlen (weil Du z.B. gemeinsame kleine Kinder erziehst UND er genug verdient), er dies aber nicht getan hat, dann holt sich die ARGE irgendwann das Geld vom ihm wieder. Die ARGE hat dann zwar nicht im eigentlich Sinne Ehegattenunterhalt bezahlt - aber im Grunde ist es ja egal, wei man das Geld nennt, von dem Du letztendlich gelebt hast. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 12:58



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und er hat damals gar nix gezahlt, weder für kids noch sonst was. er wusste angeblich nicht das er dazu verpflichtet ist.

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 12:57



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Ansonsten ist es schon sehr schräg. Wenn ein verheirateter Menwsch mit einem IQ über dem von Toastbrot nicht weiß, daß da was nachkommt - dann lebt er wohl in einer fernseh- und zeitungsfreien Luftblase. Wobei mich auch wundert, daß sein Anwalt ihn da nicht informiert hat. Ähh, und Dein Anwalt? Hat der nicht was gesagt?

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:06



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hey (ralph) :o) in einem chat mit lilliblue kam mir neulich eine frage hoch. die arge hat ja vor gut zwei wochen in dem gespräch mit mir so nebenbei geäußert, der kv hätte den kindsunterhalt nicht, wie abgesprochen, ans jugendamt überwiesen. davon wußte ich nichts. jetzt meine frage, ich habe ja den unterhalt an das JA abgetreten: ich meine es sind immerhin 250 euro pro monat (insgesamt jetzt 750 euro) die ich ans JA abgetreten habe - die haben den kv nicht angemahnt !!!! meine frage nun, wenn ich die rückzahlung des alg II für die letzten drei monate bekomme - dann ist der unterhalt da SCHON mit drin, auch wenn er nicht gezahlt wurde oder verstehe ich das falsch? so wurde es mir damals erkärt - es wäre praktisch als sicherheit für mich, wenn ich dem JA gegenüber den kindsunterhalt abtrete - es wäre egal ob der kv zahlt oder nicht, ich bekäme mein geld dann so oder so, aber eben vom amt. inzwischen - auch nachdem das alg II IMMER NOCH NICHT auf meinem konto ist, die SB NICHT erreichbar ist und ich aufgrund gesundheitlicher schwierigkeiten auch nicht in der lage war, dort anzutanzen... und ich mit meinen letzten 26,88 euro vom sparbuch soeben einkaufen war und inzwischen wirklich NICHTS mehr habe - habe ich da wirklich bedenken, hier ALLES zu bekommen, was mir zusteht... ich trau mich die frage fast gar nicht zu stellen vor lauter angst vor der antwort. und ralph, wenn ich die zentrale der arge anrufe und nach dem namen des teamleiters oder der teamleiterin meiner sachbearbeiterin frage, müssen sie mir den rausgeben? ich habe meiner SB jetzt seit letzten freitag mehrmals täglich auf den AB gesprochen, bekomme keinen rückruf. habe auch eben nochmal in den postkasten gesehen, kein alg II-bescheid. der mir noch zustehende betrag seit august (es sind laut SB wohl über 1.000 euro, insofern ist meine hoffnung da, dass der unterhalt mit einberechnet wurde) wurde ja angeblich am freitag vor zwei wochen überwiesen - auf meinem konto ist NICHTS. lg sue

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:32



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In der Sache kann ich Dir nicht wirklich helfen. Ich würde vermuten, daß der Unterhalt mit von der ARGE ausbezahlt wird - und wenn die ihn dann vom KV nicht bekommen, müssen die sich drum kümmern. Aber wissen tu ich nix - ich bekomme UHV direkt vom JA, Unterhalt habe ich eh nie gesehen. Aber: Wenn Du Geld brauchst, melde Dich. Ich bin zwar nicht reich - aber einen 50er kann ich Dir immer leihen, dafür reicht es noch. Ruf bei der Zentrale an und frag einfach. Kann ja nicht sein, daß Du Deinem Kind nichts mehr zu Essen machen kannst, nur weil die ARGE-SB schläft. Und ich würde gleich mal das Wort "Untätigkeitsklage" in den Mund nehmen. Liebe Grüße, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:50



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das ist sehr lieb elisabeth, aber inzwischen dürftest du mich soweit kennen, dass ich kein geld annehme und wenn, dann nur unter zwangsmaßnahmen :o) das kind hat schon zu essen, nur inzwischen wurde es wirklich knapp, ich habe den kompletten vorratsschrank verkocht. und dadurch, dass ich seit samstag eine sehr schwere (unbehandelte, weil ich das geld für die praxisgebühr und medikamente lieber in einen lidl-einkauf stecken wollte) gastritis habe - esse ich momentan eh nix außer tee, rauchen momentan auch nicht, gott sei dank. insofern spare ich hier schon sehr viele kosten. jetzt habe ich die ganzen alten kinderklamotten von simon rausgekramt und werde die verkaufen, es ist mir scheißegal, was die arge dazu sagt ob das ein nebeneinkommen ist oder nicht - DIE bringen mich hier schließlich seit monaten in eine notsituation. ich weiß nicht, was mich davon abhält mit klage zu drohen oder so, ich habe angst. warum weiß ich wirklich nicht - das sind ja gelder, die mir zustehen...

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:55



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fand ich simon gestern, der mir seinen lieblingsteddy in die hand drückte und meinte: mama, verkauf den doch - dann haben wir wieder geld...

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:56



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wollte halt mal eure meinungen hören bzw vieleicht war ja jemand schon mal in der lage. ihr kennt mein ex nicht. ein prachtexemplar. er war tatsächlich schon mal in der psychatrie..danke fürs zuhören

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:36



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Wenn das das einzige ist, was ihn disqualifiziert, dann ist auch das wenig. Gruß, Elisabeth. (Prachtexemplar)

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:39



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Wenn der Vater keinen Unterhalt bezahlt obwohl er könnte dann trägt ja die Arge die Differenz und somit ist es schon so ähnlich, wie er es sagt und nun fordert die Arge das Geld zurück. Mein Ex hat auch seit 1 Jahr keinen UH für seine Kinder gezahlt und nun wudnert er sich, daß die Arge von ihm Geld möchte. Er hätte zahlen können aber tat es nicht.

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:47



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ok - also IST es so, egal ob der typ zahlt, ich BEKOMME den unterhalt so oder so? WENN dem so ist, bin ich ja schon beruhigt, auch wenn mir das augenblicklich nur psychisch hilft. ich wünschte, ich hätte den unterhalt nie abgetreten. hab mich da einfach beschwatzen lassen. "das wäre so alles viel einfacher, frau s... sie haben dadurch nur vorteile" es wundert mich, dass das JA ihn nicht einmal angemahnt hat. hätte ich die ansprüche nicht abgetreten - ich habe den kv SOFORT angemahnt und mit dem vollstreckbaren urteil gedroht, was ich hier in der hand hatte. da kam das geld sofort. aber wenn F keinen druck bekommt, dann macht er auch nix. ich fühl mich hier momentan sowas von hoffnungslos verloren...

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:50



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Ich wußte das auch nicht. Ich ging zum JA, wollte UHV beantragen aber die meinten die Arge springt ein. Also bekomme ich nun null € UH abgezogen also übernimmt quasi die Arge die Schuld des KV. Für AEs ohne ALG2 siehts ind er Sicht echt kacke aus, denn dann muß es ja über UHV gehen und spätestens wenn das Kind 12 ist kann man das auch knicken.

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:56



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Ich schick dir mal ne PN.

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 13:56



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Zu Ehegatten-UH kenne ich mich nicht aus. Hab ja nicht mal nach meiner Ehe UH für die Kids bekommen. Wenn du UH bekommst (egal für dich oder für Kinder) wird dir das als Einkommen angerechnet, verringert also das ALG2. Wenn du nichts bekommst dann wird dir das als null € abgezogen, es wird also mehr von der Arge bezahlt aber du hast keinen Cent mehr oder weniger... nur es kommt aus einer anderen Quelle.

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 14:22



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Bei mir wars 2007 so, daß die Arge sozusagen Unterhalt für mich zahlte, es aber von Ex2 zurück forderte (anteilig). Wenn Ex2 es mir nicht gesagt hätte, hätte ich es nie erfahren, ich wäre dann im Glauben gewesen, er würde keinen Cent für mich zahlen, sondern stattdessen eben die Arge. Nach Wechsel der Steuerklasse (von 3 in 1) verdient er aber nun zu wenig laut Arge, als daß er Unterhalt für mich zahlen könnte (das weiß ich aber auch nur von Ex2).

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 17:04