Geschrieben von TanjaYP am 10.06.2009, 17:55 Uhr |
Was kann man eigentlich gegen Rufmord und Verleumdung...
Du gehst zum Anwalt und lässt ihn eine Abmahnung gegen die Person schreiben mit der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Macht sie es nicht kannst du gerichtlich eine einstweilige Verfügung beantragen.
Zusätzlich kannst du Schmerzensgeld fordern wenn die ehrverletzenden Aussagen dein allgemeines Persönlichkeitsrecht in besonderem Masse tangieren.
LG Tanja
- Was kann man eigentlich gegen Rufmord und Verleumdung... - Camelot 10.06.09, 8:44
- Re: Was kann man eigentlich gegen Rufmord und Verleumdung... - Suka73 10.06.09, 12:35
- Re: Was kann man eigentlich gegen Rufmord und Verleumdung... - Tachpost 10.06.09, 13:56
- @tachpost - Camelot 10.06.09, 15:19
- Re: @tachpost - Tachpost 10.06.09, 15:34
- @tachpost - Camelot 10.06.09, 15:19
- Re: Was kann man eigentlich gegen Rufmord und Verleumdung... - Tachpost 10.06.09, 13:56
- Re: Was kann man eigentlich gegen Rufmord und Verleumdung... - TanjaYP 10.06.09, 17:55
- Re: Was kann man eigentlich gegen Rufmord und Verleumdung... - Suka73 10.06.09, 12:35