Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 17.09.2012, 11:29 Uhr

Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

"ich wollt halt mal aus sicht des vaters wissen, ob er sich um ein ungewolltes kind kümmern sollte. und ob meine freundin von ihm überhaupt was zu erwarten hätte."

Nun ja, rein rechtlich - wenn sie ihn als Vater nicht angibt, hat sie rein rechtlich von ihm gar nichts zu erwarten. Wenn sie ihn angibt - muss er in jedem Fall im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit Unterhalt zahlen. Das Umgangsrecht würde gegen den Willen des Vaters aber nicht mit staatlicher Gewalt durchgesetzt werden, gibt es auch entsprechende Urteile dazu, z.B. dieses hier (BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04).

 
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