Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Einstein-Mama am 15.12.2014, 16:59 Uhr

Was besagt denn die Vereinbarung vom JA?

Dass sich die Eltern gegenseitig den Jahresurlaub mitteilen und die Ferien je zur Hälfte aufgeteilt werden.
Das sieht er halt nun beamtenmässig sehr penibel und kompliziert.

 
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