Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 22.11.2011, 20:11 Uhr

War ja klar, jetzt hat d

...na, zumindest kannst Du souverän mit der Situation und Deiner Ex-Partnerin umgehen. ;-)

Wobei ich zugebe, ich habe keine Ahnung, welche Ansprüche der nicht-betreuende Elternteil gegenüber dem hauptbetreuenden Elternteil hat. Klar, der hauptbetreuende Elternteil muss den anderen über wesentliche Dinge informieren - aber hat der deshalb auch ein Anrecht, von einer Krankschreibung eine Kopie einzufordern? *kopfkratz*

Um welche Erkrankung geht es denn überhaupt, und warum ist Dir die Kopie der Krankschreibung (fürs Kind, nicht für die Mutter, nehme ich mal an?) jetzt so wichtig..?

 
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