Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 07.04.2015, 20:03 Uhr

WICHTIG Muttter möchte das Kind zu Oma und Opa zieht

Um welches Bundesland geht es denn?

In vielen Meldegesetzen ist z.B. festgelegt, dass die Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners die Wohnung der Personensorgeberechtigten ist; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird (so z.B. Art. 15 Abs. 2 BayMeldeG).

Eine Ummeldung mit Wohnsitz ausschließlich bei nicht-personensorgeberechtigten Großeltern wäre demnach in Bayern grundsätzlich nicht möglich, das liefe dann auf Hauptwohnsitz weiterhin bei der Mutter und Nebenwohnsitz bei den Großeltern hinaus, denke ich.

 
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