Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Panija am 22.06.2010, 22:31 Uhr

Verweigerung

Hallo

Wenn im Urteil nix wegen Geld etc. festgesetzt ist, dann kann er gar nichts machen !
Wir hatten das ja auch, als der Sohn wieder verweigert wurde, und sie ihm dann am Fenster noch die Augen zuhielt, als mein Mann dem winkenden un drufenden Kind zurückwinken wollte.
Und ihm grinsen den Mittelfinger zeigte !!

Da ist er zur Polizei und wollte, dass sie das zumindest aufnehmen, notieren.
Nicht vollziehen, eben nur bestätigen irgendwie, er war hilflos.

Haben sie nicht gemacht, nix haben sie gemacht.
Ohne entsprechenden Beschluss dazu im Urteil kann er lange zur Polizei laufen.

 
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