Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 17.10.2014, 8:43 Uhr

Unterhaltseintreibung über RA

Meine beste Freundin hat beim Rechtsanwalt gerade 500 Euro (pauschal) für die komplette Klärung des Kindesunterhalts gezahlt. Die Rechtsanwältin ist auch für die Scheidung zuständig und arbeitet wohl nur mit Pauschalen.

Bis die Kinder 18 sind ist damit laut der RA (und dem Vertrag) alles bezahlt.

Verdient er mehr und "rutscht" daher in eine andere Kategorie in der DDT sind die Erfolgsaussichten sehr gut (zumal er keine Werbungskosten geltend machen kann).
Sollte euer Kind sein einziger Nachwuchs sein, besteht die Chance, ihn in der DDT höher einzustufen.

Was steht im Titel bezüglich der Veränderung von Einkommen?
Normalerweise müsste dort eine Klausel stehen, dass er jegliche Veränderung an seinem Einkommen melden muss. Darüber hinaus steht Dir alle zwei Jahre eine grundsätzliche Überprüfung seiner Einkommensverhältnisse zu.
Ist die Klausel vorhanden, dass er die Veränderungen unverzüglich anzeigen muss, und er hat dies nicht getan, dann steht Dir die Differenz des neu berechneten Unterhalts ab der Gehaltsänderung zu.

Gewisse Boni/Leistungen des AG können als "fiktives Einkommen" angerechnet werden. Dies geschieht meist aber nur, wenn es sich um einen Mangelfall handelt, der KV also zu wenig verdient um den vollen Mindestunterhalt zu zahlen.

Ich würde es wagen!

 
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