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Geschrieben von munzette am 17.09.2014, 9:32 Uhr

Unterhalt zu niedrig? Neu berechnen lassen?

Hallo,

der Vater meines Kindes zahlt Unterhalt für seinen 13jährigen Sohn...eigentlich...

Eigentlich, weil ich ihm jeden Monat hinterherrennen muß, um das Geld zu bekommen...Nach mehrmaligen Anrufen, SMS, etc. erbarmt er sich dann, irgendwann gegen Ende des Monats mal das Geld für den VORMONAT zu zahlen..

.Aber nicht, ohne mich vorher bei meinem Sohn schlecht gemacht zu haben "Deine Mutter scheint ja ganz schön arm dran zu sein, daß sie so auf das Geld angewiesen ist, die ist ja total geldgeil..."...Das sind noch die "netteren" Dinge, die er über mich sagt...Ohne Worte---

Naja, die Fragen wären jetzt für mich folgende:

- Ich bin es mehr als leid, mich jeden Monat bei ihm anzubiedern und dem Geld hinterherzurennen....gibt es offiziell eine Frist, in der das Geld auf dem Kto zu sein hat? Oder kann man eigentlich froh sein, daß er ÜBERHAUPT zahlt?

-Er zahlt den absoluten Mindestsatz der DD-Tabelle. Das wurde bei der Scheidung nie wirklich festgelegt, wir hatten das damals so geregelt, ohne irgendwelche gerichtlichen Entscheidungen. Einkommensnachweise habe ich nie bekommen, ABER: Er ging fast zeitgleich mit unserer Scheidung in die Insolvenz.

Bedeutet das automatisch, daß er nur den Mindestsatz zu zahlen hat, weil Einkommen ja sowieso am Minimum? Seit dem sind 10 Jahre vergangen, Insolvenz müsste ja auch eigentlich rum sein. Sollte ich den Unterhalt neu berechnen lassen? Er ist jetzt wieder angestellt (und nebenher selbständig), betont zwar immer, wie "arm" er sei, aber so schlimm kann es nicht sein...

Ich möchte einfach einmal eine Regelmäßigkeit und aufgrund all seiner bösartigen Verleumdungen bin ich es auch nun leid, auf evtl. Geldprobleme seinerseits Rücksicht zu nehmen. Müsste ich das alles über einen Anwalt regeln lassen? Kann ja schlecht sagen, er soll mal mehr zahlen, weil er doch offensichtlich mehr verdient...

Extraausgaben wie Zahnspange, Klassenfahrt, etc. übernimmt er sowieso nicht.

Weiß jemand Rat?

Danke und lg,

Chris

 
5 Antworten:

Re: Unterhalt zu niedrig? Neu berechnen lassen?

Antwort von Wolfsherz am 17.09.2014, 9:45 Uhr

Hallo!

Das kommt mir sehr sehr bekannt vor...

An Deiner Stelle würde ich zum Jugendamt rennen und eine Beistandschaft beantragen. Die kümmern sich dann um die Berechnung des Unterhaltes.

Der Vater meiner Tochter hat 6 Monate lang nicht gezahlt. Und irgendwann hatte ich echt die Schnauze voll. Jetzt ist es so, dass er auf ein Konto vom Jugendamt zahlt und das Jugendamt an mich weiter überweist.
So ist es für mich einfach entspannter. Und er muss regelmäßig den Gehaltsnachweis vorlegen.

Es gibt auch immer mal wieder etwas Stress, da er sich dort auch nicht immer gleich meldet oder sich monatelang vor einer Unterschrift drückt.

Aber für mich war es wirklich die beste Entscheidung. Freiwillig hätte er nämlich nur 100 Euro gezahlt. Nun sind es 224 Euro... Und da es ans Jugendamt geht, ist er auch bemühter das Geld pünktlich zu überweisen.

Viel Glück!

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Re: Unterhalt zu niedrig? Neu berechnen lassen?

Antwort von munzette am 17.09.2014, 10:08 Uhr

...und das JA regelt das denn bis zum Ende der Unterhaltspflicht? Oder nur bis zu einem best.Alter des Kindes?

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Re: Unterhalt zu niedrig? Neu berechnen lassen?

Antwort von Pamo am 17.09.2014, 10:25 Uhr

Das Jugendamt regelt das bis das Kind volljährig ist. Dann kann sich das Kind selber kümmern.

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Re: Unterhalt zu niedrig? Neu berechnen lassen?

Antwort von shinead am 17.09.2014, 11:27 Uhr

Der Unterhalt muss (theoretisch) am 1. des Monats auf dem Konto sein. Es wird also im voraus für den Monat bezahlt.
Praktisch ist es natürlich in Ordnung, wenn das Geld am 1. überwiesen wird und dann am 2. oder 3. Werktag auf dem Konto ist.

Lass' den Unterhalt durch das Jugendamt neu berechnen und dann einen Titel erstellen. Das Kind hat immer ein Recht auf einen Unterhaltstitel. Im Titel ist die Zahlungsfrist vermerkt und man könnte dann mit Pfändung (und den Mehrkosten) drohen.

Bei einer Invsolvenz steht immer der Kindesunterhalt im Vordergrund. Verdient also der Schuldner 2.200 Euro netto, wird der Unterhalt nach diesem Einkommen berechnet - die Gläubiger erhalten dann entsprechend weniger Geld.

Bezüglich der Bemerkungen des KVs zu Dir, Deinen Finanzen etc. gegenüber dem Kind, solltest Du auch das Jugendamt informieren und um einen gemeinsamen Gesprächstermin bitten. Das Jugendamt wird ihn dann davon informieren, dass er diese Kommentare bitte auf der Elternebene lassen soll und das Kind da raus lassen soll.
Gleichzeitig würde ich mit Sohnemann (mit 13 versteht er das ja schon) die Sachlage klären. Warum muss Papa Unterhalt zahlen, wie viel muss Papa zahlen und wie fließt der Unterhalt in den Haushalt ein (Wohnkosten, Lebensmittel, Hobbies, etc.). Wahrscheinlich sind die realen Kosten ja höher als der Unterhalt. So sieht das Kind, dass Papa nicht ausgebeutet wird.

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Re: Und so läuft das seit zehn Jahren?

Antwort von Franke am 17.09.2014, 16:25 Uhr

Also schon mindestens neun Jahre zu lang.



Geh zum Jugendamt und falls die nicht klarkommen zu einem bissigen Anwalt. Mir scheint, das hat er sich mal verdient.

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