Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.10.2017, 15:26 Uhr

umgangsvereinbarung

Bis wann solltest Du das denn entschieden haben? Also damit die Anwältin den Antrag noch rechtzeitig vor dem Scheidungsverfahren stellen kann?

Ansonsten würde ich das noch zwei bis drei Mal so laufen lassen. Das Kind jammert, die Hälfte der Schulsachen fehlt - das braucht eine Weile, aber irgendwann wird ihm das zu viel werden. Und dann würde ich einen (aber wirklich nur EINEN) gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen und vorher sicherstellen, daß das Jugendamt ihn freundlich auf den Topf setzt. Wenn das alles nicht hilft, würde ich es der Anwältin übergeben. Vorausgesetzt natürlich - siehe oben - das ist vor dem Scheidungstermin noch zu schaffen.

Wobei - hat er einen Anwalt? Vielleicht kann sein Anwalt ihm verklickern, daß sein Modell keineswegs ein Wechselmodell ist und ihm keinen Cent Unterhalt erspart. Das würde das Gezerre wahrscheinlich am schnellsten erledigen. Nur - wenn Du ihm das sagst ist natürlich wieder das Geschrei groß.

 
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