Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 18.11.2014, 10:24 Uhr

Umgangskontakt

Gibt es einen gerichtlichen Beschluss bezgl. des Umganges?
Wenn ja hättest du das Urteil längst anfechten sollen wegen des Verhalten des KV.
Wenn nein, dann verweise den KV freundlich an das Jugendamt. Gehe selbst auch auf das Jugendamt zu und frage wie du dich verhalten kannst/sollst.

Ich kann dich und das Kind verstehen. ich verstehe aber nicht, wie der KV jetzt auf den Trichter kommt er könne mal eben so das Kind einpacken. Würde euer Sohn sich auf Schwimmen, Eisessen oder einen ähnlichen Tagesausflug einlassen?

 
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