Geschrieben von Boots2012 am 18.11.2014, 10:24 Uhr |
Umgangskontakt
Gibt es einen gerichtlichen Beschluss bezgl. des Umganges?
Wenn ja hättest du das Urteil längst anfechten sollen wegen des Verhalten des KV.
Wenn nein, dann verweise den KV freundlich an das Jugendamt. Gehe selbst auch auf das Jugendamt zu und frage wie du dich verhalten kannst/sollst.
Ich kann dich und das Kind verstehen. ich verstehe aber nicht, wie der KV jetzt auf den Trichter kommt er könne mal eben so das Kind einpacken. Würde euer Sohn sich auf Schwimmen, Eisessen oder einen ähnlichen Tagesausflug einlassen?
- Umgangskontakt - laura86 18.11.14, 9:52
- Re: Umgangskontakt - shinead 18.11.14, 10:23
- Re: Umgangskontakt shinead - laura86 18.11.14, 10:32
- Re: Umgangskontakt shinead - Pamo 18.11.14, 10:35
- Re: Umgangskontakt shinead - laura86 18.11.14, 10:32
- Re: Umgangskontakt - Boots2012 18.11.14, 10:24
- Re: Umgangskontakt - laura86 18.11.14, 10:38
- Re: Umgangskontakt - Pamo 18.11.14, 10:32
- Re: Umgangskontakt pamo - laura86 18.11.14, 10:40
- Re: Umgangskontakt - ankee83 23.11.14, 17:49
- Re: Umgangskontakt - shinead 18.11.14, 10:23
Urlaub beim KV ? Ausland ?
Nochmal wegen Umgang
Ferienregelung-Gem.Sorgerecht ?
Wohngeld und Umfang Kindesunterhalt
Unterhalt Jugendamt Beistand Neuberechnung
Ich darf stolz verkünden...
Helft doch mal hier mit: Getrenntlebender Vater im 10-13 Forum...
@Holzkohle - Wegen deinem Beitrag unten....
Ihr werdet mich vermutlich verurteilen :(