Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 18.11.2014, 10:35 Uhr

Umgangskontakt shinead

Ich hoffe, du hast dokumentiert dass der KV sich nicht an sein eigenes Umgangsurteil gehalten hat. Sonst stehst du jetzt blöde da.

Dein Anwalt scheint leider nicht die Riesenleuchte zu sein, wenn er meinte "noch nicht genügend in der Hand" zu haben, als der KV bereits 6 Monate gegen das Urteil verstieß.

Und nein, ich würde das Kind trotzdem nicht mitgeben. Das wäre ein Vertrauensbruch.

 
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