Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 18.11.2014, 10:23 Uhr

Umgangskontakt

Ist der Umgang per Urteil geregelt, oder war es eine Absprache zwischen euch?

Letzteres wäre einfach: Teile dem Anwalt mit, der KV möge sich bezüglich eines Neustarts des Umgangs an das Jugendamt wenden. Dort kann dann erst einmal ein betreuter Umgang eingerichtet werden und der KV so beweisen, dass es ihm ernst ist regelmäßige Termine wahr zu nehmen.

Liegt ein Urteil vor, solltest Du Dich an Deinen Anwalt (oder bei Beistandschaft an das Jugendamt wenden), damit hier eine schnelle Neu-Regelung für Deinen Sohn gefunden werden kann.

 
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