Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 09.07.2017, 22:22 Uhr

Trennung in der SS - Sorgerecht?

Wenn er noch nicht einmal die Vaterschaft anerkannt ist hat er erstmal gaaaar kein Recht. Nicht einmal Umgangsrecht.
Da ihr nicht verheiratet seid hast du erst einmal auch nach Anerkennung das alleinige SR. Er hat das Recht das halbe SR zu bekommen und wenn er nichts kindeswohlgefährdendes tut auch die Chance es zu bekommen.

Beratungsstelle ist ein guter Weg. Wenn du die Möglichkeit hast dann sichere dir Gehaltsunterlagen von ihm für die Berechnung des Unterhalts.

Zieh aus und baut euch ein neues eigenes Leben auf. Das ist ein tolles Gefühl und alles weitere wird sich ergeben. Wie er drauf ist, wenn das Kind da ist, ob er überhaupt Interesse hat, ob er Terror macht... man weiß es nicht.

Ein Kind wegnehmen kann man keinem ohne triftigen Grund (hier auch, Stichwort Kindeswohlgefährdung). Warum und mit welcher Begründung sollte er das Kind wegnehmen? Das sind nichts als Worte, die Druck machen sollen.

 
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