Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Trennung in der SS - Sorgerecht?

Thema: Trennung in der SS - Sorgerecht?

Hallo Ihr Lieben, ich bin momentan in der 31. Ssw. und habe mich nun endlich von meinem Partner getrennt. Hauptgrund war die Gewalt die es in der Beziehung nun leider gab. Wir sind weder verheiratet, noch hat er bisher die Vaterschaft etc. anerkannt. Nun sagte er mir, er will sich das geteilte Sorgerecht holen und ich habe nun wirklich Angst, dass er mir die Kleine eines Tages wegnimmt. Er hat mich mehrfach geschlagen, dies habe ich natürlich nicht zur Anzeige gebracht.. ich habe diesen Mann mal geliebt, vielleicht kann es ja einer nachvollziehen. Kann mir denn jemand sagen wie das mit dem geteilten Sorgerecht, Besuchszeiten etc. aussieht? Ich möchte mein Kind vor ihm beschützen. Ich kann es mir zwar nicht wirklich vorstellen, dass er ihr gegenüber handgreiflich wird, aber trotzdem habe ich Angst davor und werde sicher keine ruhige Minute haben, sollte sie mal bei ihm sein. Die Kleine kommt dieses Jahr im September zur Welt und ich habe nun endlich eine passende Wohnung für uns beide gefunden und will ihr eine gute Mutter sein. Ich habe nächste Woche auch wieder ein Beratungsgespräch bei der Caritas, trotzdem bereitet mir diese Ungewissheit ziemlich Magenschmerzen. Freue mich auf Antworten Dankeschön!

von MayMay3 am 09.07.2017, 11:48



Antwort auf Beitrag von MayMay3

Guten Morgen, Du hast erstmal das alleinige Sorgerecht! Ich weiß das man zusammen das geteilte beantragen kann wenn beide Parteien das möchten, dass ist ja bei euch nicht der Fall. Jedoch hat er natürlich ein recht auf umgang, wenn mit ihm keine Einigung getroffen werden kann. Mach dir einen Termin beim Jugendamt aus, dort bleib sachlich und freundlich - immer das kindeswohl im Kopf. Bei neugeboren ist der Umgang wenn ich mich nicht irre stündlich und im Beisein der Mutter. Wenn es anders nicht geht sogar in Begleitung einer dritten Person vom JA. Unterhalt musst du natürlich auch beim JA beantragen! Ausser der KV bezahlt von sich aus? Wünsche dir viel Kraft für die kommende Zeit und genieß die Zeit mit deinem Kind. P.S Wer weiß wie der Vater reagiert wenn das kleine wünschen da ist &528;

von JayGirl1988 am 09.07.2017, 12:22



Antwort auf Beitrag von MayMay3

Wenn er noch nicht einmal die Vaterschaft anerkannt ist hat er erstmal gaaaar kein Recht. Nicht einmal Umgangsrecht. Da ihr nicht verheiratet seid hast du erst einmal auch nach Anerkennung das alleinige SR. Er hat das Recht das halbe SR zu bekommen und wenn er nichts kindeswohlgefährdendes tut auch die Chance es zu bekommen. Beratungsstelle ist ein guter Weg. Wenn du die Möglichkeit hast dann sichere dir Gehaltsunterlagen von ihm für die Berechnung des Unterhalts. Zieh aus und baut euch ein neues eigenes Leben auf. Das ist ein tolles Gefühl und alles weitere wird sich ergeben. Wie er drauf ist, wenn das Kind da ist, ob er überhaupt Interesse hat, ob er Terror macht... man weiß es nicht. Ein Kind wegnehmen kann man keinem ohne triftigen Grund (hier auch, Stichwort Kindeswohlgefährdung). Warum und mit welcher Begründung sollte er das Kind wegnehmen? Das sind nichts als Worte, die Druck machen sollen.

von mf4 am 09.07.2017, 22:22



Antwort auf Beitrag von MayMay3

Wenn er sogar in der Schwangerschaft gewaltätig war, dann wird sich das in Zukunft nicht ändern. Er hat sich null im Griff, dass war nun in den vergangenen 31 Wochen auch für das Kind gefählich, nicht nur für Dich. Ich würde versuchen überhaupt keinen Kontakt zu zu lassen, ihn als Vater nicht angeben, ihn nicht zur Geburt "einladen" dabei zu sein, denn er wird auch irgendwann bei deinem Kind ausrasten, wenn er sich gar nicht im Griff hat. Geschichten mit diesem Hintergrund gibt es leider zu Hauf. Kein Kontakt heißt auch, dass er keinen Unterhalt zahlt, dass musst Du dann alles alleine stemmen. Dir muss klar sein: Er hat sich nicht im Griff. Er wird sich NIE ändern, auch wenn er etwas anderes erzählt. Er wird irgendwann auch beim eigenen Kind ausrasten. Für mich würde in diesem Fall auch nicht zählen, dass "ich meinem Kind den Vater nehme". Denn wenn Du ihm auch nur etwas die Hand reichst, wird er Dich verfolgen, stalken etc ggf Dein Kind so "mitnehmen, nachdem er Dich zusammen geschlagen hat". Mir wäre das Risiko zu groß. Leider habe ich eine ähnliche Situation am eigenen Leibe erfahren und kann Dir nur raten deine Eltern oder alle Ämter (Caritas etc) zu aquirieren und dein Kind ganz alleine auf zu ziehen. Weg weg weg von diesem kranken Menschen.

von aus 4 mach 3 am 11.07.2017, 10:26