von Fröschli am 08.12.2015, 18:47 Uhr |
Taram, mf4
KontaktABBRUCH, wenn es nie Kontakt gab, muss das Kind nicht aufkommen.
Bestand ein Eltern-Kind-Verhältnis und das dauerhaft muss es aufkommen.
Der Fall, der groß durch die Presse ging und das mit dem wann aufkommen/ wann nicht, war eben auf Kontaktabbruch basierend. Der Konakt brach um den 18. Geburtstag herum ab, bis dahin hat der Vater in der Familie gelebt und sich gekümmert. Der Sohn muss deshalb für den Vater aufkommen, obwohl sie danach nie wieder Kontakt hatten.
mf4, ich weiß nicht, ob eins oder beides. Bei uns gibt es ja weder noch, von daher ist mein Nachwuchs auf der sicheren Seite.
Selbst wenn er aufkommen müsste, laut der freundlichen Dame von der Beistandschaft gibt es mittlerweile 7 Kinder, die müssten sich das teilen.
- Es geschehen noch Zeichen und Wunder... - spiky73 05.12.15, 20:45
- Re: Es geschehen noch Zeichen und Wunder... - Leena 05.12.15, 21:03
- Re: Es geschehen noch Zeichen und Wunder... - Pamo 05.12.15, 21:58
- Re: Es geschehen noch Zeichen und Wunder... - Limayaya 06.12.15, 10:16
- Re: Es geschehen noch Zeichen und Wunder... - Erzangie 06.12.15, 20:40
- @Erzangie - taram 07.12.15, 8:29
- Nein, stimmt nicht! - Limayaya 07.12.15, 14:05
- @Erzangie - taram 07.12.15, 8:29
- wow - mf4 06.12.15, 22:23
- Erzangie: Aufkommen für den Vater - Fröschli 07.12.15, 19:03
- Re: Erzangie: Aufkommen für den Vater - mf4 07.12.15, 20:39
- Re: Erzangie: Aufkommen für den Vater - taram 07.12.15, 20:53
- Taram, mf4 - Fröschli 08.12.15, 18:47
- Re: Erzangie: Aufkommen für den Vater - taram 07.12.15, 20:53
- §1611 BGB - Erzangie 12.12.15, 20:47
- Re: Erzangie: Aufkommen für den Vater - mf4 07.12.15, 20:39
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