Für alleinerziehende Eltern

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von Fröschli  am 08.12.2015, 18:47 Uhr

Taram, mf4

KontaktABBRUCH, wenn es nie Kontakt gab, muss das Kind nicht aufkommen.
Bestand ein Eltern-Kind-Verhältnis und das dauerhaft muss es aufkommen.
Der Fall, der groß durch die Presse ging und das mit dem wann aufkommen/ wann nicht, war eben auf Kontaktabbruch basierend. Der Konakt brach um den 18. Geburtstag herum ab, bis dahin hat der Vater in der Familie gelebt und sich gekümmert. Der Sohn muss deshalb für den Vater aufkommen, obwohl sie danach nie wieder Kontakt hatten.

mf4, ich weiß nicht, ob eins oder beides. Bei uns gibt es ja weder noch, von daher ist mein Nachwuchs auf der sicheren Seite.
Selbst wenn er aufkommen müsste, laut der freundlichen Dame von der Beistandschaft gibt es mittlerweile 7 Kinder, die müssten sich das teilen.

 
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