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Geschrieben von Pinky2 am 17.01.2011, 21:09 Uhr

Steuerrückzahlung und Unterhalt

Hallo,

werden bei der Berechnung des Unterhaltes auch Steuerrückzahlungen mit einberechnet, bzw, kann man das jedes Jahr neu berechnen lassen, wenn der Ex die Steuerrückzahlung erhalten hat?

Lieben Gruss

Pinky

 
4 Antworten:

Re: Steuerrückzahlung und Unterhalt

Antwort von shinead am 17.01.2011, 21:43 Uhr

Wer geschickt ist lässt den Unterhalt alle zwei Jahre nach der Einkommensteuererklärung berechnen und nicht nach den Lohnabrechnungen.

Direkt neu berechnen wegen einer Nachzahlung geht m.E. nicht. Denn es ist ja eine einmalige Zahlung die keine Rückschlüsse auf weitere Jahre zulässt.

Wenn aber die Gesamteinkünfte gem. Steuererklärung immer mit berechnet werden hat man auch Einmalzahlungen vom KV mit der Berechnung und die korrekten Abzüge.

Gruß
Corinna

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Re: Das klingt Interessant, vielen Dank. o. t.

Antwort von Pinky2 am 17.01.2011, 22:06 Uhr

.

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Re: Aufpassen...

Antwort von Nicole-Mami am 18.01.2011, 12:36 Uhr

...damit Du Dir kein Eigentor schießt.
Bei meinem Mann sollte die Steuererstattung auch in den Unterhalt einberechnet werden - daraufhin habe ich gesagt, das können sie gern machen, dann müssen sie aber auch die Verluste berücksichtigen, aufgrund derer die Steuererstattung überhaupt erst entstanden ist...

Das wollten sie dann doch nicht machen...

Also Vorsicht: Eine Steuererstattung gibt es nur, wenn man - dann auch unterhaltsrelevante - Ausgaben absetzen kann oder wenn man absichtlich eine schlechtere Steuerklasse wählt, um monatlich seine Einkünfte zu reduzieren.

Nur im zweiten Fall wirst Du eine positive Auswirkung auf die Unterhaltsberechnung erwirken - im ersten Fall könnte die Berechnung schlechter ausfallen als vorher..

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Re: Aufpassen...

Antwort von shinead am 18.01.2011, 20:05 Uhr

Grundsätzlich ist es so, dass der Unterhalt am Einkommen bemessen wird. Bei Arbeitnehmern kann man die Lohnzettel dafür nehmen, bei Selbstständigen wird IMMER der Steuerbescheid genommen.

Es gibt einige Kosten, die der Unterhaltspflichtige in Abzug bringen kann. Das hängt aber nicht davon ab, ob er sein Einkommen per Bescheid oder Lohnzettel nachweist.
Ergo kann man sich nicht verschlechtern. Im Gegenteil! Denn die Steuerbegünstigung der Kosten (z.B. Fahrten zur Arbeit mit dem PKW, weil mit Öffis nicht zu erreichen oder Schichtdienst) ist dann schon berücksichtigt. Ob die Kosten allerdings unterhaltsrelevant sind oder nicht, muss im Einzelfall entschieden werden.

Gruß
Corinna

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