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Geschrieben von Birgit22 am 03.12.2010, 15:18 Uhr

Unterhaltserhöhung

Theoretisch sollte der KV zum 1. Dezember mehr Unterhalt bezahlen, weil Kind 12 Jahre alt geworden ist im November.
So stands auch im Schreiben des Jugendamtes, wo ich eine Beistandschaft habe, an den KV.
Nun hat er Unterhalt überwiesen, aber nicht den erhöhten.
Vermutlich denkt er, mir fällt das nicht auf.......

Was mach ich jetzt ?
Bei der Beistandschaft anrufen, und drum bitten, ihn nochmal anzuschreiben und zu erinnern ?
Oder soll ich das machen ?
Ich will nicht......

LG
Birgit

 
4 Antworten:

Re: Unterhaltserhöhung

Antwort von Petra28 am 03.12.2010, 16:15 Uhr

Der erhöhte Unterhalt ist meines Wissens ab dem Monat fällig, in dem das Kind Geburtstag hatte - bei euch also seit November.

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Re: Unterhaltserhöhung

Antwort von ursel66 am 03.12.2010, 16:24 Uhr

Komisches Jugendamt! Unterhalt erhöht sich zum 1. des Geburtstagsmonats.
Ansonsten würde ich, wenn ihr Kontakt habt, ihn darauf hinweisen, dass er mehr zahlen muss. Ansonsten beim Jugendamt anrufen und dort auch auf die Erhöhung ab November hinweisen lassen.

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Re: @ursel66

Antwort von Birgit22 am 03.12.2010, 18:50 Uhr

Wir haben keinen Kontakt.
Ich will ihn deshalb auch nur höchst ungern kontaktieren.

Werd am Montag mal beim JA anrufen.

Gruß
Birgit

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Re: Unterhaltserhöhung

Antwort von ursel66 am 03.12.2010, 20:48 Uhr

naja, ich kenn das - kein Kontakt. Allerdings hat der KV immer brav bezahlt (1 Drohung, eine Lohnpfändung einzuleiten, hat genügt - im Bankgewerbe wäre dies die fristgerechte Kündigung *fg)
Dann ruf am Montag beim Jugendamt an und teil ihnen auch mit,dass sie den Fehler bei der Berechnung gemacht. Der erhöhte Unterhalt steht dir ab November zu.

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