Hallo zusammen - ich habe mal eine Frage zur Steuer: Wenn mein Kind im vergangenen Jahr geboren wurde, die Vaterschaft auch festgestellt und anerkannt wurde - wie ist das dann mit dem Kind auf der Lohnsteuerkarte? Hat er jetzt automatisch 0,5 und ich auch? Er zahlt aber keinen Unterhalt.
Vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 17:51
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dsa Thema hatten wir neulich hier erst - Du kannst bei der Steuererklärung in einer bestimmten Zeile ein Kreuz machen, dass Du das "ganze" Kind beantragst (da der KV 75% seiner Unterhaltsleistungen nicht nachgekommen ist und das Kind bei Dir wohnt)... geh mal über die Suchfunktion.
Und ja, der KV hat automatisch ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte.
LG Sue
Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 18:02
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Super, habe ich gefunden. D.h. wenn ich jetzt meine Lohnsteuererklärung abgebe, kann ich einfach das Kreuzchen da setzen und zum Beispiel meinen UVG-Bescheid beilegen (daraus geht ja hervor, dass er nicht zahlt) und das wird geändert? Sowohl rückwirkend als auch für 2011?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 18:22
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Rückwirkend für 2010 wird es bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.
Für das neue Jahr musst Du m.E. einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Wenn es im letzten Jahr nicht auf der Lohnsteuerkarte war, wurde es nicht automatisch übertragen.
Ich habe noch nie was als Beweis vorgelegt...
Gruß
Corinna
von
shinead
am 17.01.2011, 18:37
ich hab das Kreuz auch einfach immer gesetzt, der KV zahlt zwar aber das Kind wohnt ja hier... und nicht bei ihm.
Was die Berücksichtigung angeht, puh keine Ahnung. Ich habe einen solchen Antrag nie gestellt.
Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 18:42