Geschrieben von Knubbelchen1983 am 12.01.2011, 11:08 Uhr |
Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Gumo zusammen!
Ich bekomme vom kV regelmäßig 150€ uh. Er ist arbeitslos bzw umschüler zum Busfahrer. Jetzt hat er mir erzählt, dass die selbstbehaltsgrenzen auf 950€ erhöht wurde! Ja sagte mir jetzt allerdings, das diese Grenze nur für Erwerbstätige gilt. Frau vom ja wusste jetzt nicht (!) ob ein umschüler als normaler erwarbstätiget gilt?! Toll...
Das wäre für mich finanziell ne Riesen Änderung!
Was meint ihr?
Vg, L.
Re: Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 12.01.2011, 11:24 Uhr
Was ist denn sein ursprünglicher Beruf? Findet er da wirklich keinen Job?
Ich würde mal sagen erwerbstätig = es gibt ein selbst erwirtschaftetes Einkommen (nicht ALG oder so)
Wenn er also arbeitslos ist und ALG bekommt, dann gilt er vermutlich als nicht erwerbstätig.
LG
S
Re: Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Antwort von Knubbelchen1983 am 12.01.2011, 11:29 Uhr
So sehe ich das auch. Hat bestimmt auch was mit steuern zahlen zutun. Er ist eigentlich Dachdecker und LKW Fahrer.
Er kriegt allerdings kein ALG. Heißt irgendwie anders. Übergangsgeld?! Weil so aus Al-Statistik raus ist...
Re: Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Antwort von Nadine+Paula am 12.01.2011, 15:06 Uhr
aber diese grenze lag doch vorher nur bei 900 € also 50€ weniger, oder?! heißt das dann wirklich finanziell soo viel unterschied für dich?
oder hab ich grad n denkfehler? müßten doch dann nur 50€ weniger für dich sein, die er dann mehr hat....
Re: Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Antwort von rostigernagel am 12.01.2011, 17:23 Uhr
http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html
Re: Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Antwort von Knubbelchen1983 am 12.01.2011, 18:14 Uhr
Sb-Grenze bei Al = 770€
sb Grenze bei erwerbstt. = 950€
Wenn er also Al wäre, stehen mir bzw meinem Kind 230€ zu! Er bekommt 1000alg. Sonst nur 50€. Irgendwie irrsinnig...hat ja aber so gesagt!!
Ich weiss auch nicht...
Re: Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Antwort von rostigernagel am 12.01.2011, 18:41 Uhr
Weil man sagt, daß der arbeitende Unterhaltszahler mehr Geld braucht als der nichtarbeitende. Geld für Auto, Bus und Bahn zum Beispiel.
Und in Deinem Beitrag oben ging es ja um Unterhalt für Dich, oder nicht? Da liegt sein Selbstbehalt höher, bei 1050 Euro.
Re: Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Antwort von Knubbelchen1983 am 12.01.2011, 19:17 Uhr
Ne, es geht nur um den Kindes u. Ich bekomm nix. Wir
Waren nicht verheiratet.
Re: Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Antwort von rostigernagel am 12.01.2011, 19:29 Uhr
"Ich bekomme vom kV regelmäßig 150€ uh."
Da ging ich von Dir aus und nicht vom Kind.
Ein guter Anhaltspunkt wäre, ob er von seinem Einkommen Steuern zahlt. Da könnte man von einer Erwebstätigkeit reden. Oder eben nicht. Aber einen Anwalt befragen ist auch nicht die schlechteste Idee.
Re: Unterhalt/ erwärbstätigkeit
Antwort von Knubbelchen1983 am 12.01.2011, 19:43 Uhr
Oh, ok, also meinst du auch das das mit den steuern zusammen hängen könnte.?! Zahlt er nicht. Er ist ja umschüler u bekommt sowas ähnliches wir alg.
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