Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 07.07.2010, 23:52 Uhr

Sorry muss mich mal kurz auskotzen und würde gerne wissen ob ich das so falsch

Unterhaltszahlungen oder nicht eingehende Unterhaltszahlungen haben mit dem Besuchsrecht NICHTS zu tun... also egal, ob er zahlt und das Kind nicht besuchen kommt oder das Kind besucht aber nicht zahlt - aus dem einen kann dem anderen kein Strick gedreht werden.

JA informieren, Dauerauftrag einrichten lassen. Kind alle 2 Wochen am Wochenende, punkt.

Lg Sue

 
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