Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 31.10.2014, 16:32 Uhr

Sorry, aber mMn ist das was nicht ganz koscher

Wenn er die erste Ausbildung abgebrochen hat, und keine neue beginnt, ist Mutti aus der Unterhaltspflicht raus. Der Unterhaltsanspruch wurde schlichtweg verwirkt.

Ob das auch in Papas Villa der Fall wäre weiß ich nicht. Aber für Otto-Normalverbraucher trifft es auf alle Fälle zu.

Dabei ist es unerheblich, ob u oder ü25. Auch u25 bekommt er den vollen H4 Satz ohne zu mauscheln. U25 gibt es nur keine eigene Wohnung.

 
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