Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.10.2014, 11:25 Uhr

P.S.

Kann sie denn die WBG-Anteile "vererben", wenn sie ganz auszieht? Bei den mir bekannten WBGen geht das (deswegen kommt man von außen nicht rein - die freiwerdenden Wohnungen gehen immer an Kinder oder Enkel *seufz*).

Dann könnte sie die Wohnung ganz kündigen und an den Sohn "weitergeben". Das JC zahlt die Wohnung für eine Übergangszeit komplett, damit er nicht auf der Straße steht, wird ihn aber gewaltig unter Druck setzen, sich zügig was Günstigeres zu suchen.

 
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