Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.10.2014, 11:06 Uhr

Sorry, aber mMn ist das was nicht ganz koscher

Ob man eine Bedarfsgemeinschaft ist oder nicht kann man sich ja nicht aussuchen. Sie wohnen gemeinsam, sie kommt für ihn auf (zumindest für seine Miete) - sie sind eine Bedarfsgemeinschaft. Mich würde mal interessieren, was er dem JC erzählt hat, damit die das so genehmigen. Die Wahrheit wohl nicht.....

Wenn die Mutter vor lauter Angst, ihr armes Hasi geht vor die Hunde, dem Kerl keine Grenzen setzen kann, dann wird das nichts. Es hilft nichts, die Verantwortung für's Grenzen-Setzen an jemand anders abzuschieben. Nicht nur der Knabe ist erwachsen, auch die Mutter. Es ist ihre Entscheidung, sich für den Sohn abzurackern. Wieso soll das JC einspringen, wenn sie ein Abgrenzungsproblem hat?

(Und das sage ich in dem Wissen, daß es sicher sehr, sehr, sehr schwer ist, so ein schmarotzendes Kind aus dem Nest zu werfen, wenn es schon gezeigt hat, daß es nicht selber auf sich achten kann/will. Aber es hat ja auch keiner behauptet, daß Erziehung ein Spaziergang ist.)

 
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