Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.10.2014, 12:31 Uhr

Sorry, aber mMn ist das was nicht ganz koscher

Erstens: Ü25, das "Kind" im AP war bis vor wenigen Wochen noch U25

Zweitens müssen die Eltern meines Wissens dennoch ihr Einkommen offenlegen. Sonst käme es zu so interessanten Konstellationen, daß das Kind in der Luxusvilla von Papa wohnt und dennoch den H4-Satz einsackt. Ich kenne einen Fall, wo der Vater das Kind genau deswegen vor die Tür gesetzt hat - weiß jedoch nicht sicher, ob das Kind noch U25 oder schon Ü25 war.

Aber wenn das AP-Kind offiziell obdachlos ist, erklärt das natürlich die Lage. Dann hat er den Begriff "Obdachlosigkeit" halt etwas ...... hmmm ..... großzügig ausgelegt.

Wobei sich dann die nachste Frage stellt: In der Obdachlosigkeit bekommt man ja die höchste Dringlichkeit bei Sozialwohnungen und ähnlichem, also auch entsprechende Unterstützung bei der Wohnungssuche (wenn man ehrlich und tatsächlich sucht). Solange man nicht in München oder Frankfurt wohnt nimmt es mich Wunder, daß die Unterstützung nicht von Erfolg gekrönt war und ich vermute, daß die auch gar nicht gewollt war, weil die derzeitige Situation doch ganz gemütlich ist. Aufgrund dieser Ausgangslage prognostiziere ich einen konfliktreichen Auszug des Kindes und potentiell erneutes Einknicken der Mutter.

 
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