Für alleinerziehende Eltern

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von groschi  am 13.11.2011, 14:10 Uhr

so, nun mache ich mich unbeliebt...

ich habe keine ahnung, wie es bei der ap aussieht, aber das wbb ist MEIN kind. nur, weil der vater ein paar samenzellen dazugetan hat, macht es das wbb noch lange nicht zu UNSEREM kind. rechtlich gesehen bestimmt. emotional noch lange nicht. mir sind da seine rechte völlig latte.
solange das kind seine rechte nicht einfordern kann, bin ich als mutter in der pflicht, im besten interesse zu handeln. wenn es so aussieht, dass ich mich weigere, ein 2-jähriges kind zu einem ihm fast-fremden menschen zu geben, dann ist das eben so.
meine güte...da bekommt die ap die nachricht, der vater will sein kleinkind auf einmal zu sich holen und das nicht mal eben um die ecke, sondern 250 km. wem da nicht der arsch auf grundeis geht, muss ein recht sachlicher mensch sein.
ICH zumindestens bin nicht so cool und rational, dass ich mir denken würde: ja, der vater hat auch rechte..

 
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