Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bobfahrer am 13.11.2011, 13:21 Uhr

lesen wir falsch??

Ja aber wir kennen doch alle den Weg.

Erst JA, beide Eltern werden geladen, dann evtl Mediation, eine Umgangsvereinbarung wird gemacht, dann besciht der Vater sein Kind erstmal usw...und wenn es regelmäßig ist entscheidet irgendwann mal jemand ob eine Übernachtung zuzumuten ist.

So oder so in der Art läuft das. Kein Gericht in D wird ihm sofort das Kind für 3 Tage mitgeben, also braucht auch niemand hier so etwas in den Raum stellen und die Krähen aufscheuchen - damit ist keinem geholfen.

 
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