Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bobfahrer am 13.11.2011, 0:35 Uhr

Gegenfrage:

Tja, dein Kind! Es ist ja auch sein Kind! Also euers. Und wenn er will kann er das alle zwei Wochen machen und die hälfte der Ferien, also wenn euer Kind größer ist. Klar ist die Entfernung groß, aber deswegen hat er trotzdem nicht nur Pflichten sondern auch Rechte - in dem Fall heißt das Umgangsrecht.

 
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