Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von rostigernagel am 12.08.2010, 17:55 Uhr

So mir wurde empfohlen hier meine Frage einzustellen ;)

"Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat hier wenig bis garnichts damit zu tun."

Diesen Satz bitte "überlesen". Ich habe da gerade etwas durcheinander gebracht.

 
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