Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von rostigernagel am 12.08.2010, 17:52 Uhr

So mir wurde empfohlen hier meine Frage einzustellen ;)

Nicht lange fackeln, sondern sofort Jugendamt und Rechtsanwalt. Nicht erst versuchen zu reden. Sonst könnte es sein, dass die Gute schneller weg ist als man glaubt.

Und gemeinsames Sorgerecht beinhaltet auch den Wohnort des Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat hier wenig bis garnichts damit zu tun. Also ohne Zustimmung dürfte das Kind seinen jetzigen Wohnort nicht verlassen. Aber was kümmern die Gesetze, wenn sie einfach so per Nacht und Nebelaktion das Land verlässt?

 
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