Alleinerziehend, na und?

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So mir wurde empfohlen hier meine Frage einzustellen ;)

Thema: So mir wurde empfohlen hier meine Frage einzustellen ;)

Es geht um ein Kind (Mädchen 5 Jahre) der Papa möchte sie zu sich nehmen. Ich würde voll hinter ihm stehen. Es ist so das die Mutter einfach die Staatsbürgerschaft für die Kleine nach Mazedonien (weis grad nicht wie man das schreibt) umschreiben lassen hat. Sie hat vor die Kleine da leben zu lassen, klar sie ist die Mutter ist ihr gutes recht. Er sieht jedoch keine gute Zukunft für die Kleine da unten. Aber wie ist das? Hätte er Chancen sie nach Deutschland zu holen und sie bei sich/eventuell uns leben zu lassen? Wenn ja was müsste er/wir dafür tun? Vielleicht hat auch jmd. ein Link wo ich das nachlesen kann. Er hat das halbe Sorgerecht. Danke euch und hoffe ihr habt verstanden was ich meine/suche :)

Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 16:46



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Meine Frage: Wie kann sie mitgeteiltem Sorgerecht die Staatsbürgerschaft ohne ihn abändern? Das kommt mir seltsam vor. Vielleicht sollte er lieber eine Alternative anbieten, wie er der Mutter helfen kann, daß sie und das gemeinsame Kind in Deutschland bleiben. Leider keinen Plan was man da tun kann.

Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 16:50



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Das weis ich auch nicht. Aber soweit ich weis hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die kleine und deswegen soll sie wohl dann bestimmen können wo sie mit der Kleinen lebt. Wie gesagt ich hab in der hinsicht leider null Plan.

Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 16:52



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Da würd ich doch erstmal beim JA vorsprechen, den ohne die Zustimmung vom Vater geht eh erstmal gar nichts. Also weder der Umzug aus D noch die Änderung der Staatsbürgerschaft, dazu braucht sie die Unterschrift vom Vater.

Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 16:53



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Ähm, ihr gutes Recht? Allein zu entscheiden, wo das Kind leben soll? Ich glaub das ist so sicher nicht richtig, schließlich hat sowohl der Vater das Recht das Kind zu sehen als auch das Kind den Vater....und das dürfte doch dann etwas schwierig werden. Als erstes würde ich es selbstverständlich über den Weg des Redens versuchen, wenn das nicht klappt, dann zum Jugendamt, da werden die dann sicher schon sagen können, was man da machen kann...aber "nur" weil sie die Mutter ist, hat sie nicht das Recht zu machen, was ihr gerade in den Kram passt! LG

Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 17:20



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Nicht lange fackeln, sondern sofort Jugendamt und Rechtsanwalt. Nicht erst versuchen zu reden. Sonst könnte es sein, dass die Gute schneller weg ist als man glaubt. Und gemeinsames Sorgerecht beinhaltet auch den Wohnort des Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat hier wenig bis garnichts damit zu tun. Also ohne Zustimmung dürfte das Kind seinen jetzigen Wohnort nicht verlassen. Aber was kümmern die Gesetze, wenn sie einfach so per Nacht und Nebelaktion das Land verlässt?

Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 17:52



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"Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat hier wenig bis garnichts damit zu tun." Diesen Satz bitte "überlesen". Ich habe da gerade etwas durcheinander gebracht.

Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 17:55



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Er kann einen Eilantrag auf die Änderung des ABR auf ihn stellen. Seine Erfolgschancen stehen augrund der derzeitigen Gesetzeslage sehr gut. Ich erschrecke nur, wenn ich sowas lese. Einerseits ist es fraglich, ob es rechtens ist, dass eine Mutter dem Vater die Kinder durch solch einen weiten Wegzug vorenthält. Andererseits: Wer weiß, welche Gründe sie dafür haben mag!? mir fällt es schwer, da konkrete Tipps geben zu wollen, da die Siutation der Mutter ja nun nicht klar ist

Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 19:00