Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von elonamc am 09.01.2013, 23:05 Uhr

Rechtsanspruch????

Hallo,
ich muss mal etwas loswerden was ich heute von einer Freundin gehört habe.
Sie ist gerade seit drei Monaten alleinerziehend und hat nur Geld für das Nötigste.
Nun war ihre vierjährige Tochter bei einer Freundin zum Spielen und meine Freundin war derweil einkaufen.
Als sie ihre Tochter abholen wollte, bekam sie von der Mutter der Kleinen zu hören es sei ein Schaden entstanden. Die beiden kleinen Mädchen durften im Bett der Familie liegen und fernsehen.

Dabei hat die Tochter meiner Freundin beide Matratzen eingenässt (sie lag wohl genau in der Ritze ;-) ). Die Frau (eine gute Freundin meiner Freundin) hat darauf hin alles abgezogen die Matratzen in den Keller gebracht und am nächsten Tag neue Matratzen für 1200,- Euro gekauft.

Ich weiß ja das kleine Kinder nicht hafbar gemacht werden können aber ich bin total schockiert, dass sie jetzt der meinung ist das meine Freundin bzw. deren Versicherung diese Summe bezahlen soll. Was meint Ihr dazu?

Grüße Elona

 
16 Antworten:

Re: Rechtsanspruch????

Antwort von Boots2012 am 09.01.2013, 23:13 Uhr

also sie wird sicherlich keinen anspruch auf die erstattung der neuen matrazen haben.

rechtlich gesehn wäre meiner ansicht nach der restwert der alten matrazen drin. allerdings verstehe ich nicht, wieso die gute frau die matrazen nicht professionell reinigen lässt?!
das kostet sicher auch ein paar euronen, dürfte sich aber gegenüber der neuanschaffung noch in grenzen halten.
ganz ehrlich? wenn meine große mal ins bett gemacht hat habe ich keine neue matraze gekauft. vielmehr habe ich selbst mit entspr. reinigungsmitteln hand angelegt. ich bin allerdings auch nicht so super pingelig.
wie gesagt, bei der pipi vom fremden kind hätte ich vll auf eine profi-reinigung bestanden.

was ich nicht verstehe ist, dass die 'beschädigte' einfach so handelte ohne sich mit der freundin, die ja zahlen soll, zu besprechen. das finde ich menschlich unfair. unabhängig vom vermögensstatus der pipi-mama.

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von elonamc am 09.01.2013, 23:20 Uhr

Danke du sprichst mir aus der Seele, ich bin sowas von empört. Und als Freundin könnte man sicher etwas anderes erwarten. Ach ja die Matratzen haben vor zwei Jahren angeblich 1600,- Euro gekostet.
Ich hatte auch an eine professionelle Reinigung gedacht. Bloß werde ich mit meiner Freundin nicht darüber sprechen können was sie da mit ihr macht.
Das Problem ist, dass ich mit dieser Person, schon einige Male böse zusammengerasselt bin aber das waren Geschichten die mich betrafen.
Und nun wieder das.
Grüße Elona

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von Boots2012 am 09.01.2013, 23:25 Uhr

naja, wenn die beiden es über die versicherung laufen lassenw erden wird diese sich schon die entspr. infos bei der 'beschädigten' besorgen.
diese muss ja auch den neuwert der matrazen nachweisen. kann sie dies nicht wird ein gutachter beauftragt und den restwert schätzen.
ich hoffe deine freundin hat eine entspr. verischerung.

du kannst ihr doch dennoch einen rat geben. deine freundin muss ja nicht zur beschädigten rennen und sagen "aber elona hat xy gesagt...." ?!

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von shinead am 09.01.2013, 23:27 Uhr

Wenn "die Freundin" einen Kratzer im Lack des Autos hat, kauft sie sich auch einen Neuwagen???

Ne, so funktioniert das nicht. Der Ersatz des Schadens muss angemessen sein. Eine Reinigung hätte es auch getan.

Eigentlich bin ich aber der Meinung, dass die Dame selbst Schuld ist. Bei 4-jährigen muss man mit dem ein oder anderen Malheur einfach rechnen. Gerade dann, wenn man die Kinder vor dem TV "parkt". DA vergessen sie gerne mal die Zeit und damit auch die volle Blase...

Sie hat auf keinen Fall einen Rechtsanspruch auf neue Matratzen.
Wenn eine Versicherung vorhanden ist, würde ich dort mal anrufen und die Sachlage schildern.
Da hat jemand schlichtweg gedacht, er könne neue Matratzen auf Kosten einer Versicherung kaufen - mehr nicht. Schöne Freundin!

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von elonamc am 09.01.2013, 23:35 Uhr

Ich persönlich denke ja auch was haben Kinder in meinem Bett zu suchen und fernzusehen? Aber wenn es das Sofa gewesen wäre hätte meine Freundin noch eine neue Garnitur bezahlen müssen und bei dem exquisiten Geschmack der Familie wäre es sicher noch teurer geworden ;-).
Naja Spaß beiseite ich danke euch für die Antworten, ich werde meine Freundin morgen nochmal anrufen und ihr sagen was ich denke.
Danke nochmal und gute Nacht :-).
Elona

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Von der Versicherung gibt es keinen Cent !

Antwort von Keldana am 09.01.2013, 23:40 Uhr

Genau richtig ... ein 4 jähriges Kind haftet nicht und damit wird die Versicherung (sofern vorhanden) eine Regulierung des Schadens ablehnen.

Es sei denn, auch Schäden von so kleinen Kindern sind explizit mit abgedeckt, was natürlich höhere Beiträge bedeutet.

Aber das haben die meisten Leute nicht drin und daher wird es von der Versicherung NICHTS geben.

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von Sunny76 am 09.01.2013, 23:53 Uhr

Was hat die denn geraucht? Ich kann doch nicht ein fremdes Kleinkind im eigenen Bett vorm TV parken und unbeaufsichtigt lassen und mich dann ärgern, wenn was danebengeht..

Eine prof. Reinigung hätte da völlig ausgereicht.

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von spiky73 am 10.01.2013, 0:28 Uhr

huch, offenbar sehe ich das ziemlich locker.

ich haette es einfach trocknen lassen und etwas febreze oder sagrotan spray drueber gesprueht. egal, ob das jetzt eigenes oder fremdes kind war... :-/

aber ueber die 'gute' freundin wuerde ich mir dann doch mal grundsaetzlich gedanken machen. und ihr was husten.

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von engelchen_lpz am 10.01.2013, 5:30 Uhr

stimme dem rest mal komplett zu (Reinigung hätte ausgereicht, Versicherung zahlt da mit Sicherheit nichts, weil wirklich "Kaputt" gegangne ist ja nix)

ansonstne würd ich der "ach so guten Freundin" doch einfach mal Matrazenauflagen empfehlen....

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Nochmal gaaanz in Ruhe

Antwort von desireekk am 10.01.2013, 8:00 Uhr

Hallo,

zuerst: Deine Freundin soll leicht lächelnd zu Ihrer "Freundin" gehen und Ihr die Versicherungsnummer inkl. Anschrift der Haftpflichtversicherung mitteilen.
Diese wird sich dann m,it Ihr über "Rechtsansprüche" bzw. über den Schaden auseinandersetzen.
Glaub mir, das ist das Beste, denn so regelt das ggf. die Versicherung und nicht die Freundinnen untereinander.

Und dann: die Dame hat wohl einen leichten Schuß?
1.) Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig (steht im BGB), also (fast) egal, was das kleine Mädel anstellt, sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Und der Mutter kann hier keine Aufsichtspflichtverletzung nachgeweisen werden, aus der man einen Haftungsanspruch ableiten könnte.
2.) Wird im Haftungsrecht max. der Zeitwert der Matratze erstattet.
3.) Hat die Geschädigte eine "Schadenminderungspflicht", und muß den Schaden so gering wie möglich halten und nicht einfach mal kurz eine neue Matratze kaufen.
4.) Kann es durchaus sein, dass die Haftplfichtversicherung (etwas) zahlt, wenn Schäden durch Kinder unter 7 Jahren eingeschlossen sind.

Nochmal: einfach einen Zettel mit Anschrift und Nummer der Haftpflichtversicherung vorbeibringen, sie soll sich vertrauensvoll dort hin wenden.

Viele Grüße

Dßesirßee
(ja, ist mein Fachgebiet :-) )

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Re: Nochmal gaaanz in Ruhe

Antwort von elonamc am 10.01.2013, 10:03 Uhr

Hallo,
ist alles schon geschehen. Bin gespannt wie die Versicherung reagiert, aber meine Freundin ist sicher noch so gutmütig und stottert ihr den ganzen Betrag ab, falls die Versicherung nur einen Teilbetrag übernimmt.
Naja muss unbedingt nochmal mit ihr reden, weiss nur nicht ob das so gut ist weil diese andere Frau und ich uns spinnefeind sind.

Grüße Elona

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von Jule9B am 10.01.2013, 13:50 Uhr

Wenn man so hochkostbare Matratzen hat, warum hat man da keine Matratzenschoner drauf? Dann hätte sich das ganze Problem nicht ergeben. ich habe nicht so superteure Matrazen und habe direkt (für 10 Euro/Stück ungefähr) Matratzenschoner gekauft, als die neu waren. So kann man einfach mal die Matratzenschoner waschen, wenn was "passiert" und die Matratzen sehen immer noch aus wie neu. Wenn meine Tochter Besuch hat, spielen die Kinder auch im ganzen Haus, und sitzen auch schon mal bei uns im Ehebett, aber selbst wenn sie Saft draufschütten würden, würde es nichts ausmachen.

Deine Freundin ist hoffentlich nciht so dumm und lässt es mit sich amchen,d ass sie womöglich, wo es ihr ja ohnehin finanziell nicht gut geht, da die neuen Matratzen abstottert. Womöglich hat die andere Dame nur auf eine Gelegenheit gewartet.

Viele liebe Grüße
Jule aus 9B

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von mf4 am 10.01.2013, 15:47 Uhr

Ich denke da wollte jemand teure neue Matratzen bezahlt bekommen und da kam ein tropfendes Kind grad recht.
Ich als Mutter hätte ihr die Kostenübernahme für die Reinigung angeboten.

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von Ikmam am 10.01.2013, 18:14 Uhr

... grins... ICH als Mutter hätte mit dreikilometerweithochgezogenen Augenbrauen und Kulleraugen gefragt, ob sie wirklich die beiden 4(!!!)-jährigen ALLEINE in ihrem Bett hat fernsehen lassen, wo ich doch nur kurz einkaufen war ... dann hätte ich mein Kind vielleicht lieber mitgenommen ?!

Sorry - aber wie man reinruft, so schallt es raus. Wäre die Freundin dabei gewesen, wäre VIELLEICHT dieser Schaden gar nicht zustande gekommen?



... nein, ich bin selber auch nicht päpstlicher als der Papst. Aber bei solchen Touren bekomm ich Pickel...

LG!

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Re: Rechtsanspruch????

Antwort von elonamc am 10.01.2013, 19:59 Uhr

Hallo,
ersteinmal vielen Dank für eure Antworten!
Diese Frau hat sowieso einen Sockenschuss. Ich habe ja schon mehrmals Streit mit ihr gehabt. Der letzte Hammer den sie sich letzten Herbst leistete war, als ich sie mal fragte ob unsere Mädchen miteinander spielen können, weil ihre Tochter mich des Öfteren gefragt hatte ob sie mal mit Kleinenr spielen könnte. Da kam erst ein etwas verdutztes JA. Aber dann hat sie mir durch besagte Freundin mitteilen lassen, dass sie keinen Kontakt wünscht. Ja, wir hatten im Vorfeld einen Disput aber das an den Kindern auszulassen wollte ich eigentlich nicht. Aber Madam war zu feige es mir selbst zu sagen. Naja wer solche Freundinnen hat braucht keine Feinde :-).
Als ich sie darauf hin ansprach wieso sie mir das nicht selbst sagen konnte meinte sie nur sie hätte keine Zeit für sowas....Ich war sprachlos!!!
Das und alles andere davor hat mich ganz schön aus dem Konzept gebracht. Naja nun ist es vorbei aber das jetzt wieder hat mich auf die Palme gebracht.

So nun aber noch nen schönen Abend und danke nochmal.

Gruß Elona

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Kein Anspruch!

Antwort von K-fee am 30.01.2013, 16:16 Uhr

Hallo,
ich habe jetzt hier nicht alle Beiträge gelesen, aber eine 4-jährige ist erst einmal nicht deliktfähig. Die Eltern haften in diesem Fall nur dann, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder der Freundin mutwillig nichts von einer bekannten Bettnässerin erzählt haben. Aber das erstere scheidet aus, weil das Kind ja abgegeben wurde und somit die Aufsicht auf die Freundin übergegangen ist und das zweite - unterstelle ich jetzt mal ohne es zu wissen- trifft nicht zu. Ob und wie die Freundschaft darunter leidet ist jetzt das zwischenmescnhliche Problem und wenn ihr das 1200,- wert ist....
Gruß Fee

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