Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kikipt am 09.01.2013, 15:46 Uhr

Menno Ralph,

Und ich dacht mir ich Pack Koffer, Mann, Kinder und Tiere und komm zu euch und Frau Merkel zahlt... Verdammt, wieder nichts

Bist soooooo gemein























 
3 Antworten:

@ralph... Danke fuer die Info

Antwort von peekaboo am 09.01.2013, 16:32 Uhr

Ich weiß allerdings im umgekehrten Fall, wenn ein Brite in D. Arbeitet und seine Familie/kinder weiterhin in GB wohnen, daß dieser Brite Anspruch auf Kindergeld hat. Er muß einen Nachweis erbringen, das in GB kein Kindergeld fuer dieses Kind bezogen wird.

Habe naemlich nach meinem GB Aufenthalt bei einer britischen Fa. In D. Gearbeitet.

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Das aber eben sind zwei paar Schuhe...

Antwort von Ralph am 09.01.2013, 17:35 Uhr

Sozialhilfeantrag und Arbeitsaufnahme.

Wer hier (sozialversicherungspflichtig!) arbeitet, hat definitiv Arbeitnehmerstatus, und an genau diesem Status hängt im Ergebnis eben sehr viel, letztlich dann sogar das Aufenthaltsrecht. Die EU-Bürgerschaft allein bedeutet in dieser Hinsicht gar nichts. Man kommt ohne Visum überall hinein, und solange man Geld hat und ausgibt, ist das auch ok. Gut, nach 3 Monaten müßte man eigentlich eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen, aber wenn man keine hat, gibt es in der Praxis keine Nachteile, solange Geld im Portemonaie ist.

Ist man nachweislich fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland, besteht Anspruch auch auf ALG II. Und als Angehöriger eines Arbeitnehmers auch. Aber das wird jetzt und hier zu komplex. Die witzige Userin, die nach GB zuiehen wollte, um sich dort die beste Sozialhilfe abzuholen, betrifft das alles ja nicht, die wird ihren Gönner privat haben.

LG
Ralph

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Re: @ralph... Danke fuer die Info

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.01.2013, 17:50 Uhr

Kindergeld ist ja keine Sozialleistung.

Sobald man Sozialleistungen beantragt, ist es mit der Freizügigkeit vorbei. Sonst könnte ja auch jeder arbeitslose Grieche, Brite, Franzose, Italiener, Spanier..... feststellen, dass Hartz4 doch deutlich netter ist als die Sozialleistungen seines Heimatstaates und mal eben hierherziehen. Das geht eben nicht - der Bezug von Sozialleistungen ist an gewisse Bedingungen geknüpft, um genau das zu verhindern.

Mein Ex ist ja nach GB gezogen nach der Trennung - insofern würde ich aber doch die Behauptung aufstellen, dass die britischen Behörden sich leichter behumpsen lassen. Mangels Meldepflicht und so geht da einiges. Was nicht heisst, dass hier nichts geht - aber dort geht mehr. Allerdings bekommt man in Summe weniger - wahrscheinlich genau deswegen, weil der britische Staat sich leichter über's Ohr hauen lässt. Ich weiss sicher, dass mein Ex in GB ein paar Jahre mindestens Wohnungszuschuss für unsere gemeinsamen Kinder bezogen hat - obwohl die beiden innerhalb von 5 Jahren genau 6 Tage in der bezuschussten Wohnung verbracht haben. Aber das ist nicht mein Problem - und den deutschen Staat hat er auch beschixxen, der hat es sich nur nicht so lange gefallen lassen.

Der Dame unten würde ich also einen Umzug nach GB empfehlen. Erstens sind wir häslichen Deutschen sie dann los, und zweitens sind die Briten leichter auszunehmen.

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