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Geschrieben von rala_25 am 08.01.2013, 16:20 Uhr

Bekomme ich beim JA

Einen Nachweis darüber, warum der KV keinen Unterhalt zahlt?

Oder muss er mir selbst etwas schreiben, dass ich bei der Familienkasse angeben kann, zwecks Kindergeldzuschlag?

Ich bekomme dieses Monat das letzte mal UV.

Zahlen kann er nicht.

 
10 Antworten:

Re: Bekomme ich beim JA

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 16:24 Uhr

Wie soll dir das WARUM das JA nachweisen?

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Re: Bekomme ich beim JA

Antwort von Aprilscherz2000 am 08.01.2013, 16:31 Uhr

Du hast doch das Schreiben vom JA das UV ausläuft, das kannst Du bei der Familienkasse einreichen.Das reicht völlig.

LG Chrissie

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Re: Bekomme ich beim JA

Antwort von rala_25 am 08.01.2013, 16:34 Uhr

eben nicht, das sagte sie mir eben am Telefon

Die wollen wissen, ob ER zahlt und wenn nicht, WARUM nicht.

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Re: Bekomme ich beim JA

Antwort von rala_25 am 08.01.2013, 16:37 Uhr

Wenn ich eine Beistandschaft einreichen würde, wüssten sie es ja.
Aber die Dame vom JA meinte, das lohnt nur wenn man weiß, dass was zu holen ist.
Und das ist es bei ihm nicht.
Deswegen beantrage ich keine.


Mir hat das JA geschrieben als ich Volljährig wurde, dann wenn ich noch Unterhaltsleistungen fordern will, mich direkt an meinen Vater wenden müsse.

Ich dachte die wissen da bisschen was drüber.

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Re: Bekomme ich beim JA

Antwort von Pamo am 08.01.2013, 16:40 Uhr

Wieso kannst du die Frage nicht beantworten? Lass seine Zahlungsfähigkeit überprüfen, meinetwegen via Beistandschaft, und dann kriegst du auch etwas schriftlich.

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pamo

Antwort von rala_25 am 08.01.2013, 16:42 Uhr

beistandschaft krieg ich nur, wenn ich weiß, dass was zu holen ist.
aber ich weiß das er keinen job hat und bei seinen eltern wohnt.

da meinte die frau vom ja das es keinen sinn macht und sie es dann nicht tut weil es viel arbeit ist

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Re: pamo

Antwort von Pamo am 08.01.2013, 16:45 Uhr

Vor der Überprüfung kann die Dame nicht wissen, ob was zu holen ist. Ergo macht die Aussage keinen Sinn. Sie will also keine Beistandschaft für dich akzeptieren, will die Arbeit nicht. Geh zu ihrem Vorgesetzten und richte mit einem anderen Mitarbeiter eine Beistandschaft ein. Das Kind hat ein Recht darauf.

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Re:

Antwort von taram am 08.01.2013, 18:14 Uhr

Im Grunde eine Frechheit dich so abzubügeln. Es könnte ja sein, er gewinnt im Lotto. Mir wurde abgeraten, die Beistandschaft zu beenden, obwohl beim KV schwere Krankheit und eigentlich von der Arbeit her nie wieder Geld kommen kann - aber er könnte ja im Lotto gewinnen oder erben

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Re: Bekomme ich beim JA

Antwort von xIntirax am 08.01.2013, 19:23 Uhr

Also hier reichte einmal der Bescheid, dass wir keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen und der aktuelle ALG2 Bescheid des Vaters, dass war Beweis genug, dass er nicht zahlen kann.

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Re: Bekomme ich beim JA

Antwort von rala_25 am 08.01.2013, 20:05 Uhr

Ich danke euch.
na da freu ich mich ja schon auf die nette Sachbearbeiterin

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