Geschrieben von rala_25 am 08.01.2013, 16:20 Uhr |
Bekomme ich beim JA
Einen Nachweis darüber, warum der KV keinen Unterhalt zahlt?
Oder muss er mir selbst etwas schreiben, dass ich bei der Familienkasse angeben kann, zwecks Kindergeldzuschlag?
Ich bekomme dieses Monat das letzte mal UV.
Zahlen kann er nicht.
Re: Bekomme ich beim JA
Antwort von mf4 am 08.01.2013, 16:24 Uhr
Wie soll dir das WARUM das JA nachweisen?
Re: Bekomme ich beim JA
Antwort von Aprilscherz2000 am 08.01.2013, 16:31 Uhr
Du hast doch das Schreiben vom JA das UV ausläuft, das kannst Du bei der Familienkasse einreichen.Das reicht völlig.
LG Chrissie
Re: Bekomme ich beim JA
Antwort von rala_25 am 08.01.2013, 16:34 Uhr
eben nicht, das sagte sie mir eben am Telefon
Die wollen wissen, ob ER zahlt und wenn nicht, WARUM nicht.
Re: Bekomme ich beim JA
Antwort von rala_25 am 08.01.2013, 16:37 Uhr
Wenn ich eine Beistandschaft einreichen würde, wüssten sie es ja.
Aber die Dame vom JA meinte, das lohnt nur wenn man weiß, dass was zu holen ist.
Und das ist es bei ihm nicht.
Deswegen beantrage ich keine.
Mir hat das JA geschrieben als ich Volljährig wurde, dann wenn ich noch Unterhaltsleistungen fordern will, mich direkt an meinen Vater wenden müsse.
Ich dachte die wissen da bisschen was drüber.
Re: Bekomme ich beim JA
Antwort von Pamo am 08.01.2013, 16:40 Uhr
Wieso kannst du die Frage nicht beantworten? Lass seine Zahlungsfähigkeit überprüfen, meinetwegen via Beistandschaft, und dann kriegst du auch etwas schriftlich.
pamo
Antwort von rala_25 am 08.01.2013, 16:42 Uhr
beistandschaft krieg ich nur, wenn ich weiß, dass was zu holen ist.
aber ich weiß das er keinen job hat und bei seinen eltern wohnt.
da meinte die frau vom ja das es keinen sinn macht und sie es dann nicht tut weil es viel arbeit ist
Re: pamo
Antwort von Pamo am 08.01.2013, 16:45 Uhr
Vor der Überprüfung kann die Dame nicht wissen, ob was zu holen ist. Ergo macht die Aussage keinen Sinn. Sie will also keine Beistandschaft für dich akzeptieren, will die Arbeit nicht. Geh zu ihrem Vorgesetzten und richte mit einem anderen Mitarbeiter eine Beistandschaft ein. Das Kind hat ein Recht darauf.
Re:
Antwort von taram am 08.01.2013, 18:14 Uhr
Im Grunde eine Frechheit dich so abzubügeln. Es könnte ja sein, er gewinnt im Lotto. Mir wurde abgeraten, die Beistandschaft zu beenden, obwohl beim KV schwere Krankheit und eigentlich von der Arbeit her nie wieder Geld kommen kann - aber er könnte ja im Lotto gewinnen oder erben
Re: Bekomme ich beim JA
Antwort von xIntirax am 08.01.2013, 19:23 Uhr
Also hier reichte einmal der Bescheid, dass wir keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen und der aktuelle ALG2 Bescheid des Vaters, dass war Beweis genug, dass er nicht zahlen kann.
Re: Bekomme ich beim JA
Antwort von rala_25 am 08.01.2013, 20:05 Uhr
Ich danke euch.
na da freu ich mich ja schon auf die nette Sachbearbeiterin